Category Image
Rundschreiben

2001 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum SGB IX; Auswirkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung [RS 2001/02]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2001 - Rundschreiben Nr. 2



§ 14 SGB IX Ziff. 1. RS 2001/02, Allgemeines

Ziel der Vorschrift ist, durch ein auf Beschleunigung gerichtetes Zuständigkeitsklärungsverfahren eine möglichst schnelle Erbringung der Leistungen zur Teilhabe im Interesse der Leistungsberechtigten, aber auch der zuständigen Rehabilitationsträger sicherzustellen. Es handelt sich um eine für alle Rehabilitationsträger abschließende Regelung. Sie erfasst alle Fälle der Feststellung der Leistungszuständigkeit, gilt also auch bei Abhängigkeitskranken und auch für Personen, deren Bleiberecht noch nicht endgültig ist.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK Nordost
Telefon Icon

AOK-Service-Telefon

0800 2650800 Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Formular Icon

Formulare

Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück