Category Image
Rundschreiben

2001 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum SGB IX; Auswirkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung [RS 2001/02]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2001 - Rundschreiben Nr. 2



§ 44 SGB IX Ziff. 1. RS 2001/02, Allgemeines

(1) Die Vorschrift sieht für alle Trägerbereiche der medizinischen Rehabilitation die Möglichkeit der stufenweisen Wiedereingliederung vor. Für die Praxis der gesetzlichen Krankenversicherung bedeutet dies keine Änderung.

(2) Zur Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen DRV und gesetzlicher Krankenversicherung bei einer stufenweisen Wiedereingliederung wurde die "Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach § 28 in Verb. mit § 51 Absatz 5 SGB IX" geschlossen, welche zum 1. 11. 2011 in Kraft getreten ist und auch weiterhin Gültigkeit hat. Die Vereinbarung wird ergänzt durch die "Dokumentation der Ergebnisse aus den regelmäßigen SWE-Erfahrungsaustauschen zwischen GKV und DRV".


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK Nordost
Telefon Icon

AOK-Service-Telefon

0800 2650800 Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Formular Icon

Formulare

Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück