Category Image
Rundschreiben

2001 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum SGB IX; Auswirkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung [RS 2001/02]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2001 - Rundschreiben Nr. 2



§ 71 SGB IX Ziff. 1. RS 2001/02, Allgemeines

Die Vorschrift trifft Regelungen für die Weiterzahlung von Verletztengeld, Versorgungskrankengeld und Übergangsgeld für den Fall, dass nach Abschluss von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben weitere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich werden, diese aber nicht unmittelbar anschließend durchführbar sind. Die für die Rehabilitationsträger gemeinsam geltenden Regelungen werden in dieser Norm zusammengefasst. Bei der Krankengeldzahlung aus der gesetzlichen Krankenversicherung findet die Vorschrift allerdings keine Anwendung.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK Nordost
Telefon Icon

AOK-Service-Telefon

0800 2650800 Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Formular Icon

Formulare

Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück