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TVG – Tarifvertragsgesetz

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TVG – Tarifvertragsgesetz



§ 6 TVG, Tarifregister

Bei dem BMAS wird ein Tarifregister geführt, in das der Abschluss, die Änderung und die Aufhebung der Tarifverträge sowie der Beginn und die Beendigung der Allgemeinverbindlichkeit eingetragen werden.


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