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SoSiEuG – Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa

Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa [SoSiEuG]
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SoSiEuG – Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa



§ 2 SoSiEuG, Zuständige Behörde

Das BMAS ist zuständige Behörde nach Artikel 1 Buchstabe m der Verordnung (EG) Nr. 883/2004.


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