Category Image
Rundschreiben

2007 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG); [RS 2007/02]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2007 - Rundschreiben Nr. 2



§ 39a SGB V Ziff. 2. RS 2007/02, 5 v. H. der zuschussfähigen Kosten

In § 7 Absatz 6 der derzeitigen Rahmenvereinbarung nach § 39a Absatz 1 Satz 4 SGB V ist die Höhe des vom Hospiz bzw. Hospizträger zu finanzierenden Eigenanteils in Höhe von 10 v. H. geregelt. Durch das GKV-WSG wird die Höhe des Eigenanteils für Kinderhospize auf nicht mehr als 5 v. H. begrenzt. Auf diese Weise soll der Ausbau der Kinderhospizarbeit unterstützt und insbesondere die Abhängigkeit von Spenden und ehrenamtlicher Mitarbeit für stationäre Kinderhospize verringert werden. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass den Betroffenen in Abhängigkeit von der Höhe des tagesgleichen Bedarfssatzes ein höherer Eigenanteil verbleibt.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Nordost
Telefon Icon

AOK-Service-Telefon

0800 2650800 Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Formular Icon

Formulare

Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück