Category Image
Rundschreiben

2007 - Rundschreiben Nr. 7

Gemeinsames Rundschreiben zur beitragsrechtlichen Behandlung von arbeitgeberseitigen Leistungen während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen (Sozialleistungen); sonstige nicht beitragspflichtige Einnahmen nach § 23c SGB IV [RS 2007/07]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2007 - Rundschreiben Nr. 7



Ziff. 3.1.1. RS 2007/07, Arbeitgeberseitige Leistungen

Zu den laufend gezahlten arbeitgeberseitigen Leistungen zählen insbesondere:

  • -Zuschüsse zum Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld,
  • -Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld (vgl. Ziff. 3.3.1.),
  • -Zuschüsse zum Krankentagegeld privat Versicherter,
  • -Sachbezüge (z. B. Kost, Wohnung und private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen),
  • -Firmen- und Belegschaftsrabatte,
  • -vermögenswirksame Leistungen,
  • -Kontoführungsgebühren,
  • -Zinsersparnisse aus verbilligten Arbeitgeberdarlehen,
  • -Telefonzuschüsse und
  • -Beiträge und Zuwendungen zur betrieblichen Altersversorgung (§ 1b BetrAVG; vgl. Ziff. 3.3.2.).

Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte
Kontakt zur AOK Nordost
Telefon Icon

AOK-Service-Telefon

0800 2650800 Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Formular Icon

Formulare

Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück