Category Image
Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz; Versicherungs-, Melde- und Beitragsrecht für Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen [RS 1988/02]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1988 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. A.I.1. RS 1988/02, Allgemeines

Der in der Krankenversicherung versicherungspflichtige Personenkreis wird in § 5 SGB V beschrieben. Dort werden auch diejenigen Versicherungspflichtigen aufgeführt, für die sich die Einzelregelungen in anderen Gesetzen befinden ([Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld nach dem SGB III beziehen]; Landwirte, ihre mitarbeitenden Familienangehörigen und Altenteiler; Künstler und Publizisten).


Nächste Seite
Weitere Inhalte
Kontakt zur AOK Nordost
Telefon Icon

AOK-Service-Telefon

0800 2650800 Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Formular Icon

Formulare

Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück