Beitragssätze 2021
Die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung und die weiteren Sozialversicherungsbeiträge finden Sie hier aufgeschlüsselt nach Beitragsart, Beitragsgruppe und Beitragssatz. Der Krankenkassenbeitrag ist ergänzt um den jeweiligen Zusatzbeitrag der AOK. Über die Höhe des Zusatzbeitrags entscheiden die Verwaltungsräte der AOKs individuell.
Beitragssätze 2021
Krankenversicherung | Beitragsgruppe | Beitragssatz |
---|---|---|
Allgemein | 1000 | 14,6 % |
Ermäßigt | 3000 | 14,0 % |
Weitere Beitragssätze | Beitragsgruppe | Beitragssatz |
---|---|---|
Allgemeine Rentenversicherung | 0100 | 18,6 % |
Arbeitslosenversicherung | 0010 | 2,4 % |
Insolvenzgeldumlage | 0050 | 0,12 % |
Pflegeversicherung | 0001 | 3,05 % |
Pflegeversicherung mit Kind, mit Beihilfe-/Heilfürsorgeanspruch ¹ | 0002 | 1,525 % |
Pflegeversicherung Kinderlose | 0001 | 3,3 % |
Pflegeversicherung Kinderlose, mit Beihilfe-/Heilfürsorgeanspruch ¹ | 0002 | 1,775 % |
Künstlersozialabgabe | --- | 4,2 % |
Beitragszuschüsse 2021
Beitragszuschuss des Arbeitgebers für Jahresarbeitsentgeltübergrenzer (monatlich) | |
---|---|
KV mit Anspruch auf Krankengeld (bundeseinheitlich = 14,6 %) | 353,14 € |
KV mit Anspruch auf Krankengeld einschließlich ½ Zusatzbeitrag AOK Nordost | 389,42 € |
Private KV mit Krankengeldanspruch maximal | 384,58 € |
KV ohne Anspruch auf Krankengeld (bundeseinheitlich = 14,0 %) | 338,63 € |
KV ohne Anspruch auf Krankengeld einschließlich ½ Zusatzbeitrag AOK Nordost | 374,91 € |
Private KV ohne Krankengeldanspruch maximal | 370,07 € |
Pflegeversicherung (bundeseinheitlich; außer Sachsen) | 73,77 € |
Pflegeversicherung (nur Bundesland Sachsen) | 49,58 € |
¹ Diese Regelung gilt für gesetzlich versicherte Beamte und für beschäftigte Beamtenwitwen/‑witwer und Vollwaisen von Beamten sowie für versicherungspflichtige Rentner mit eigenen Beihilfeansprüchen.
Stand
Zuletzt aktualisiert: 21.12.2020
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