Bei uns ist die Frage aufgekommen, wie die Abrechnung der Pflegeversicherung erfolgen muss, wenn der praktische Teil des dualen Studiums in einer Firma in Sachsen erfolgt und sich die Hochschule für den theoretischen Teil in Thüringen befindet. Angestellt ist der duale Student (BA) in Sachsen und wird auch hier abgerechnet.
Expertenforum - Abrechnung der Pflegeversicherung eine dualen Studenten mit Praxis in Sachsen/Hochschule in Thüringen
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Abrechnung der Pflegeversicherung eine dualen Studenten mit Praxis in Sachsen/Hochschule in Thüringen
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RE: Abrechnung der Pflegeversicherung eine dualen Studenten mit Praxis in Sachsen/Hochschule in Thüringen
Sehr geehrte Frau Arnold-Müller,
die Anwendung des maßgebenden Beitragssatzes für die Beitragsberechnung in der Pflegeversicherung richtet sich nach dem Beschäftigungsort. Der Beschäftigungsort im Sinne des § 9 Sozialgesetzbuch (SGB) IV, ist der Ort, an dem die Arbeit überwiegend erbracht wird.
Die Beschäftigung wird nach Ihrer Schilderung in Sachsen und der theoretische Teil des dualen Studiums in Thüringen erbracht, so dass wir Sachsen als Beschäftigungsort bewerten würden.
Mit freundlichen Grüßen
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