Sehr geehrte Damen und Herren,
wer ist für die Meldung von Namensänderungen (z.B. aufgrund Heirat oder Scheidung) an die
- Deutsche Rentenversicherung
- gesetzliche Krankenkasse
zuständig bzw. wie erfolgt die Meldung?
Vielen Dank.
Fachportal für Arbeitgeber
Fachportal für Arbeitgeber
Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.
Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wer ist für die Meldung von Namensänderungen (z.B. aufgrund Heirat oder Scheidung) an die
- Deutsche Rentenversicherung
- gesetzliche Krankenkasse
zuständig bzw. wie erfolgt die Meldung?
Vielen Dank.
Hallo G. Mayr,
für die Sicherstellung einer Namensänderung hat der Mitarbeiter sich im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten zunächst an seinen Arbeitgeber zu wenden, damit dieser seine Stammdaten entsprechend aktualisieren kann.
Der Arbeitgeber hat die Änderung personenbezogener Daten (z. B. eine Namensänderung) mit der nächsten Entgeltmeldung der Krankenkasse zu übermitteln.
Darüber hinaus hat der Mitarbeiter seine Krankenkasse über die Namensänderung zu informieren und mit dieser die weitere Vorgehensweise abzustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Um ein neues Thema im Expertenforum zu eröffnen, müssen Sie sich im AOK Fachportal für Arbeitgeber einloggen.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
AOK-Service-Telefon
Formulare
E-Mail-Service