Guten Tag,
folgende Situation:
Ein Arbeitnehmer ist in 2023 erkrankt, die letzte Lohnabrechnung lief im Oktober 2023, danach Krankengeldbezug. In 2024 wurde kein laufendes Arbeitsentgelt gezahlt, da Unterbrechung. Kündigung durch AN per April 2024. Gerichtlicher Vergleich im November, Zahlung von 8.000,-- € für Urlaubsabgeltung und Überstundenabgeltung. Meiner Meinung nach ist diese Zahlung sv-frei, nur steuerpflichtig, da in 2024 keine SV-rechtlichen Tage angefallen sind. Ist dies so korrekt oder habe ich einen Denkfehler ?
Vielen Dank im Voraus
VG
C. Zoz