Sehr geehrtes Expertenteam,
bei uns wurde zum 01.10.2024 ein Beschäftigter neu eingestellt, der sich zuvor bereits in Elternzeit befand. Eine Anmeldung mit Meldegrund 10 kann aufgrund der Elternzeit entsprechend der fehlenden SV-Tage nicht erstattet werden. Diese würde erst mit der tatsächlichen Beschäftigungsaufnahme im Folgejahr erfolgen. Jedoch wird eine Beginn-Meldung für die Elternzeit mit Meldegrund 17 zum 01.10.2024 ausgelöst. Ist dies korrekt?
Mit freundlichen Grüßen
E. Jäger