Expertenforum - Mindesteigenbetrag Entgeltumwandlung BAV

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  • 01
    Mindesteigenbetrag Entgeltumwandlung BAV

    Hallo, wir haben eine Frage zum Mindestbeitrag bei der BAV:

    Das Betriebsrentengesetz sieht einen Mindestbeitrag vor, der für die Entgeltumwandlung aufzuwenden ist. Jährlich ist mindestens 1/160 der Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV als Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung (§ 1a Abs. 1 Satz 4 BetrAVG) zu leisten; dies sind 265,13 Euro im Jahr 2024 beziehungsweise 22,09 Euro monatlich.

    Frage: Stimmt das und gilt das z. B. auch bei Entgeldumwandlung BAV bei Minijobbern?

  • 02
    RE: Mindesteigenbetrag Entgeltumwandlung BAV

    Hallo D. Mayer,

    der von Ihnen beschriebene Mindestbeitrag, der für die Entgeltumwandlung aufzuwenden ist, gilt nach unserem Verständnis grundsätzlich auch für Personen, die eine geringfügig entlohnte oder eine kurzfristige Beschäftigung ausüben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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