Expertenforum - Mitarbeiter/in über 55 Jahre > Freiwillig gesetzliche KV - Unterschreitung der JAEG

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Mitarbeiter/in über 55 Jahre > Freiwillig gesetzliche KV - Unterschreitung der JAEG

    Liebes AOK-Team,

    werden Mitarbeiter/innen - die das 55. Lebensjahr vollendet haben und bislang freiwillig gesetzlich versichert waren - wieder versicherungspflichtig, wenn sie die JAEG unterschreiten?

    Oder verbleiben sie ab dem 55 Lebensjahr in der freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung?

  • 02
    RE: Mitarbeiter/in über 55 Jahre > Freiwillig gesetzliche KV - Unterschreitung der JAEG

    Hallo U. R.,
     
    da in Fällen der von Ihnen beschriebenen Art die Regelungen des § 6 Abs. 3a SGB V keine Anwendung finden, bleiben freiwillig gesetzlich krankenversicherte  Arbeitnehmer, welche die die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschreiten, im Rahmen einer „Pflichtmitgliedschaft“ gesetzlich krankenversichert.
     
    Dies gilt gleichermaßen auch für die soziale Pflegeversicherung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

Zur Übersicht

Kontakt zur AOK Nordost

Telefon Icon

AOK-Service-Telefon

0800 2650800 Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Formular Icon

Formulare

Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück