Guten Tag,
wir beschäftigen eine Schülerpraktikantin der wir eine Vergütung von 250 € monatlich zahlen. Diese haben wir mit der Personengruppe 105 angemeldet. Nunmehr fragt die Praktikantin an, ob sie bei uns an den Wochenenden zusätzlich einen Minijob ausüben könnte.
Wie wäre das SV-rechtlich zu beurteilen? Müssen beide Beschäftigungen/Vergütungen zusammengerechnet werden? Oder kann sie parallel bei uns eine weitere Beschäftigung mit der Personengruppe 109 ausüben?
Vielen Dank im Voraus.