Expertenforum - Schülerpraktikant

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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Schülerpraktikant

    Guten Tag,


    wir möchten einen Schülerpraktikant für 2 Wochen unentgeltlich beschäftigen (Orientierungspraktikum von einer Berufsfachschule).

    Das Praktikum ist von der Schule vorgeschrieben.

    Er wäre somit in der KV, PV, RV und ALV frei.

    Wie sieht es im Falle der unfallversicherungspflicht aus.

    Ist ein Schülerpraktikant (wie im Fall oben beschrieben) unfallversicherungspflichtig?


    Danke.

  • 02
    RE: Schülerpraktikant

    Guten Tag,
     
    Personen, die ein freiwilliges Praktikum ohne Entgeltzahlung absolvieren, sind für dieses „Praktikum“ komplett sozialversicherungsfrei zu beurteilen. Für solche Praktikanten wären somit weder Sozialversicherungsmeldungen (auch keine Meldung mit dem Personengruppenschlüssel „190“ für den Bereich der Unfallversicherung) zu übermitteln, noch Beiträge abzuführen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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