Expertenforum - Sozialversicherungs- und steuerfreie Fahrtkosten als voll erstattungsfähiges Arbeitsentgelt

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  • 01
    Sozialversicherungs- und steuerfreie Fahrtkosten als voll erstattungsfähiges Arbeitsentgelt

    Hallo zusammen,

    gehören die sv- und steuerfreien Fahrtkosten nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) zum erstattungsfähigem Arbeitsentgelt oder nicht? Es handelt sich in dem Fall um keine Einmalzahlung. Ist es grundsätzlich so, dass nur dann Lohnarten als erstattungsfähig geschlüsselt werden dürfen, wenn sie sv- und steuerpflichtig sind?

  • 02
    RE: Sozialversicherungs- und steuerfreie Fahrtkosten als voll erstattungsfähiges Arbeitsentgelt

    Guten Tag,
     
    die Erstattungsregelungen nach dem AAG knüpfen an das vom Arbeitgeber nach dem EFZG fortgezahlte Arbeitsentgelt, ohne dass das AAG weitere oder eigenständige Bestimmungen zur Ermittlung des Erstattungsbetrags enthält.
     
    Ob ein – auch der Höhe nach – rechtmäßiger Anspruch auf das fortgezahlte Arbeitsentgelt nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen besteht, ist in erster Linie eine arbeitsrechtlich zu klärende Frage.
     
    Grundsätzlich zählen dazu aber alle Zuwendungen, die als Gegenleistung für geleistete oder noch zu leistende Arbeit gewährt werden.
    Ob diese Aufwendungen im Sinne der Sozialversicherung beitragspflichtig sind, ist als erstattungsfähiges Arbeitsentgelt nicht ausschlaggebend. Es zählt nur, dass es sich um Aufwendungen handelt, zu denen der Arbeitgeber nach tarif- oder arbeitsrechtlichen Regelungen während der Entgeltfortzahlung verpflichtet ist und diese zu den Ansprüchen nach dem EFZG gelten.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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