Hallo zusammen,
gehören die sv- und steuerfreien Fahrtkosten nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) zum erstattungsfähigem Arbeitsentgelt oder nicht? Es handelt sich in dem Fall um keine Einmalzahlung. Ist es grundsätzlich so, dass nur dann Lohnarten als erstattungsfähig geschlüsselt werden dürfen, wenn sie sv- und steuerpflichtig sind?