Expertenforum - Statusfeststellung

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  • 01
    Statusfeststellung

    Schönen Guten Tag,

    mein Mandant ist eingetragener Kaufmann und beschäftigt seinen Sohn. Muss hier ein Statusfeststellungsverfahren gemacht werden?

    Danke und liebe Grüsse

  • 02
    RE: Statusfeststellung

    Hallo Julia0,

    das Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten oder Abkömmlinge (hier: Sohn) ist obligatorisch, sofern es sich bei dem Arbeitgeber um eine natürliche Person wie z. B. einen eingetragenen Kaufmann handelt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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