Ein Student an der Hochschule für Technik u. Wirtschaft in Berlin hat seine schriftliche Abschlussprüfung abgegeben, die letzte mündliche Prüfung ist Anfang Dezember vorgesehen.
Eine Immatrikulationsbescheinigung für das Wintersemester 24/25 liegt nicht vor, weil er keine Vorlesungen mehr besucht - aber die schriftl Bestätigung des Prüfungsausschusses mit dem Termin der letzten mündlichen Prüfung.
Kann diese Person als Werkstudent / bzw. im Rahmen einer kurzfristigen (zeitlich befristeten Beschäftigung - "Advent / Weihnachten") abgerechnet werden?
Im Voraus vielen Dank für Ihre fachliche Unterstützung.