Expertenforum - Überschreiten der JAEG

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  • 01
    Überschreiten der JAEG

    Guten Tag liebe Experten,

    einer unserer Mitarbeitenden hat im Jahr 2024 und bis Januar 2025 ein Gehalt von 5.400 Euro brutto. Ab Februar steigt sein Gehalt auf 7.600 Euro brutto. Für das gesamte Jahr 2025 betrachtet, übersteigt er damit die JAEG in der Krankenversicherung. Er möchte sich privat krankenversichern. Kann er dies bereits zum 01.01.25 (natürlich unter der Voraussetzung, dass sein Gehalt auch in 2026 die JAEG überschreitet) oder erst zum 01.01.26?

    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Überschreiten der JAEG

    Hallo LyO,
     
    der Arbeitgeber hat die Prüfung, ob das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt seiner Arbeitnehmer die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, zu Beginn der Beschäftigung, bei jeder Veränderung des Entgelts und jeweils am Beginn eines neuen Kalenderjahres im Rahmen einer vorausschauenden Betrachtungsweise vorzunehmen.
    Zum „regelmäßigen“ Jahresarbeitsentgelt gehören alle Einnahmen, die nach § 14 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IV Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung darstellen und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mindestens einmal jährlich gezahlt werden.
     
    In einer vorausschauenden Betrachtungsweise ist auf der Grundlage eines Zeitjahres (nicht Kalenderjahres) das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt zu ermitteln (hier: 01.02.2025 bis 31.01.2026). Das zum Zeitpunkt der Prüfung maßgebende monatliche Arbeitsentgelt wird immer mit zwölf multipliziert. Regelmäßige Einmalzahlungen (z.B. tarifliches Urlaubs- und Weihnachtsgeld) werden hinzugerechnet. Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, bleiben bei der Ermittlung außen vor.
     
    Das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt ist immer ein „Jahreswert“, der mit der jeweiligen Jahresarbeitsentgeltgrenze (2025: 73.800,00 €) verglichen wird.
     
    Besteht für einen Mitarbeitenden zunächst Krankenversicherungspflicht, weil die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschritten wird, endet diese Versicherungspflicht im Falle der Entgelterhöhung mit Ablauf des Kalenderjahres des Überschreitens, vorausgesetzt, dass das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt auch die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.
     
    Auf Ihren Sachverhalt bezogen bedeutet dies, dass für die betreffende Person die Krankenversicherungspflicht frühestens zum 31.12.2025 endet, sofern das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze des Jahres 2026 überschreiten wird.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Überschreiten der JAEG

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Unser Mitarbeiter hat aber bereits kurz vor Weihnachten einen Vertrag mit einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen. Es besteht ja aber eigentlich noch Versicherungspflicht in der gesetzlichen KV. Kommt er aus dem Vertrag jetzt noch raus?

  • 04
    RE: Überschreiten der JAEG

    Hallo LyO,
     
    zwecks Klärung der Angelegenheit empfehlen wir dem betroffenen Mitarbeiter, das zuständige private Krankenversicherungsunternehmen schnellstmöglich zu kontaktieren.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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