BGF und BGM sind klar definiert
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) zielt darauf ab, Gesundheitsressourcen im Unternehmen auf- und Belastungen abzubauen. Besonders effektiv ist die Kombination verhaltenspräventiver und verhältnispräventiver Maßnahmen. Erfolgversprechend ist BGF also immer dann, wenn Maßnahmen sowohl auf das Verhalten der Beschäftigten abzielen, als auch auf die Gestaltung der Arbeitstätigkeit, der Arbeitsbedingungen und betrieblicher Rahmenbedingungen.
Konsequente Mitarbeitendenbeteiligung fördert die Passgenauigkeit und Akzeptanz von BGF-Maßnahmen und Veränderungsprozessen. Hier unterstützt die AOK mit ihrem Know-how zum Aufbau betrieblicher Prozesse, dem Einsatz von Analyseinstrumenten wie Mitarbeitendenbefragungen und Arbeitsunfähigkeitsanalysen oder Maßnahmen.
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist die Aufgabe des Unternehmens und steht für einen nachhaltigen Aufbau von Strukturen und Prozessen. Voraussetzung für die Etablierung eines gesunden Unternehmens ist der Aufbau betrieblicher Strukturen, um im Unternehmen gemeinsam Maßnahmen und Prozesse zu planen, durchzuführen und zu bewerten.
Im BGM werden weitere betriebliche Aufgaben wie Arbeitsschutz, Betriebliches Eingliederungsmanagement oder medizinische Leistungen zur Prävention miteinander verknüpft. Die Integration aller Maßnahmen in die betrieblichen Managementprozesse wie auch der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz werden im BGM hervorgehoben. Ziel ist der Aufbau einer nachhaltigen Gesundheitskultur im Unternehmen.
Das ist BGM im Unternehmen
Das Betriebliche Gesundheitsmanagement umfasst alle Aktivitäten, die aus einem Unternehmen ein „gesundes Unternehmen“ machen sollen. Ein wesentlicher Fokus dabei ist es, Augenmerk auf die Gesundheit der Beschäftigten zu legen. Dieser Fokus ist die Betriebliche Gesundheitsförderung, kurz BGF.
- Innerhalb des Gesundheitsmanagements gibt es weitere Themen, zum Beispiel die Arbeitssicherheit oder die Suchtprävention.
- Die Personal- und Organisationsentwicklung spielt im BGM eine Rolle, wenn Belastungen reduziert und Ressourcen gestärkt werden sollen.
- Das Krisen-, Notfall- und Fehlzeitenmanagement sind korrektive Instrumente, die ebenfalls Bestandteile des BGMs sind.
Das macht BGF
Erkrankungen der Beschäftigten vorbeugen und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu verbessern – das steht im Mittelpunkt der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF). Besonders effektiv ist die BGF, wenn dabei verhaltenspräventive und verhältnispräventive Maßnahmen kombiniert werden.
Bei den verhaltensorientierten Maßnahmen steht das Verhalten der Beschäftigten im Mittelpunkt. Sie können zur Optimierung ihres eigenen Gesundheitsbewusstseins beispielsweise folgende Angebote nutzen:
- Sportangebote,
- Stressmanagement-Seminare oder
- eine Ernährungsberatung.
Die verhältnisorientierten Maßnahmen zielen auf die Arbeitsbedingungen. Hierzu gehören zum Beispiel ergonomische Stühle, um Rückenschmerzen vorzubeugen, oder eine gesunde Kantinenkost, damit sich die Beschäftigten ausgewogen ernähren.
Stichwort: Arbeitssicherheit
Jedes Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, die Arbeit im Betrieb sicher zu gestalten. Schließlich sollen Beschäftigte keiner Gefahr ausgesetzt und Unfälle vermieden werden. Das liegt natürlich auch im Interesse der Geschäftsführung. Und krankheitsbedingte Fehlzeiten sind ein großer Kostenfaktor.
Diese Bereiche der Gesundheit in der Arbeit sind gesetzlich geregelt:
Im Betrieblichen Gesundheitsmanagement sind verschiedene Aspekte der Gesundheit in der Arbeit enthalten. Sie sind für Arbeitgeber und Beschäftigte teils Pflicht, teils freiwillig und fußen auf verschiedenen Gesetzesgrundlagen.
Arbeitsschutz – Sicherheit und Gesundheit
Die Regelungen sind verpflichtend für Arbeitgeber und Beschäftigte und sind geregelt im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) , SGBVII, Betriebsverfassungsgetz (BetrVG), Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) sowie durch die Landespersonalvertretungsgesetze.
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)
Sie ist für Arbeitgeber und Beschäftigte freiwillig. Die Krankenkassen unterstützen diese Maßnahmen gemäß § 20 b SGB V.
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Es ist verpflichtend für den Arbeitgeber, für Beschäftigte auf freiwilliger Basis. Die gesetzliche Grundlage bildet § 167 Abs. 2 SGB IX.
Medizinische Präventivleistungen für gesundheitlich beeinträchtigte Versicherte
Diese Leistungen sind freiwillig für Arbeitgeber und Beschäftigte und sollen einen Beitrag zum Erhalt der Erwerbsfähigkeit gesundheitlich beeinträchtigter Beschäftigter leisten. Gesetzliche Grundlage dazu bietet § 14 SGB VI.