Neues im elektronischen Meldeverfahren

Seite 1/6: Neues im elektronischen Meldeverfahren
Auf die Arbeitgeber sind 2024 neue Meldepflichten zugekommen, andere Meldevorgänge wurden jetzt endgültig digitalisiert. Die Änderungen im Meldeverfahren im Überblick.
Inhaltsübersicht

Überblick über die Änderungen bei den Meldungen

Die bestehenden Meldeverfahren in der Sozialversicherung werden 2024 weiter im Sinne der Digitalisierung und der Entbürokratisierung verbessert. Für die betriebliche Praxis sind dabei für Arbeitgeber folgende Änderungen zum Jahreswechsel wichtig:

  • Meldung der Elternzeit
  • Anspruch auf Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld
  • Elektronische Abfrage der Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse
  • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • Nutzung der Stammdatendatei
  • Unternehmensbasisdatenregister
  • Arbeitgeberkonto bei der Krankenkasse

Das Video stellt die wichtigsten Neuerungen vor. Weitere Details in den Fachbeiträgen auf den folgenden Unterseiten. Weitere Details in den Fachbeiträgen auf den folgenden Unterseiten.

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Zuletzt aktualisiert: 08.01.2024

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