Informationen in Leichter Sprache
Arbeit-Geber ist ein anderes Wort für Chef.
Diese Internet-Seite ist für Chefs von einer Firma.
Der Chef oder ein Mitarbeiter von der Firma sind bei der AOK versichert.
Oben rechts müssen Sie
das jeweilige Bundesland auswählen.
Dann bekommen Sie die Fach-Infos
für Ihr Bundesland.
Sie bekommen auf dieser Seite
Sie suchen ein bestimmtes Thema
in diesem Bereich.
Dann können Sie die Suche verwenden.
Die Suche finden Sie rechts oben.
Sie brauchen einen Ansprech-Partner.
Diesen können Sie suchen.
Die Möglichkeit finden Sie weiter unten
auf der Internet-Seite.
Sie suchen ein Formular oder einen Antrag.
Klicken Sie ganz unten auf der Seite
auf das Wort Formulare.
Es öffnet sich eine neue Internet-Seite.
Zuerst müssen Sie Ihre AOK wählen.
die AOK Bayern oder
die AOK Nord-West sein.
Darum müssen Sie auf das Feld klicken.
Dann können Sie viele Formulare und Anträge finden.
In schwerer Sprache heißt das:
Sie müssen sich registrieren.
Klicken Sie dafür oben rechts auf das Wort Login.
Sie sind bei der AOK versichert.
Sie sind aber kein Chef von einer Firma.
Sie möchten aber Infos von der AOK bekommen.
Es öffnet sich dann diese Seite für AOK-Versicherte.
Dort können Sie Infos für AOK-Versicherte finden.
Die AOK macht ihre Internet-Seiten barriere-frei.
Experten arbeiten daran.
Barriere-freie Internet-Seiten bedeutet:
Alle Menschen bekommen alle wichtigen Infos.
Zum Beispiel:
- Es gibt Infos in Leichter Sprache.
- Es gibt Gebärden-Sprache-Videos.
- Blinde Menschen können Vorlese-Programme gut benutzen.
Nicht barriere-frei sind zum Beispiel:
- Sie müssen den Text gut erkennen können.
Das ist zum Beispiel schwierig,
wenn Sie durch die Farben die Schrift nicht gut erkennen.
- Die Videos haben keinen Unter-Titel.
Menschen mit einer Hör-Behinderung
können die Videos nicht verstehen.
Die AOK beachtet dabei die Vorschriften für Barriere-Freiheit.
Die Vorschriften für Barriere-Freiheit sind:
- das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
BGG ist die Abkürzung
für das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
In dem BGG steht:
Ein Amt oder eine Behörde muss
Menschen mit und ohne Behinderung gleich behandeln.
Das muss auch die AOK beachten.
- die Barriere-freie-Informations-Technik-Verordnung 2.0
BITV ist die Abkürzung für
die Barriere-freie-Informations-Technik-Verordnung.
In der BITV 2.0 steht zum Beispiel,
wie barriere-freie Internet-Seiten sein sollen.
Sie haben eine Barriere gefunden.
Oder Sie möchten uns sagen:
- Das ist gut.
- Das ist nicht so gut.
Dann können Sie uns schreiben.
Das ist unsere Adresse:
AOK-Bundesverband eGbR
Rosenthaler Str. 31
10 178 Berlin
Oder Sie schreiben uns hier,
welche Barriere das ist:
Sie müssen auf Barriere melden klicken.
Dann öffnet sich ein Formular.
Da können Sie uns dann alles aufschreiben.
Menschen mit Behinderungen können sich beschweren.
Zum Beispiel:
Ein Rollstuhl-Fahrer kann zum Beispiel
nicht in das Gebäude kommen.
Es gibt keine Rampe.
Es gibt die Schlichtungs-Stelle.
Schlichtung bedeutet:
- sich einigen
- sich vertragen
- Es gibt eine Barriere bei einem Amt.
- Sie haben sich bei dem Amt beschwert.
- Die Barriere bleibt.
Jetzt kann die Schlichtungs-Stelle helfen.
Der Streit muss dann nicht vor ein Gericht.
Beide Seiten sollen sich vertragen.
Sie können eine Schlichtung beantragen.
Eine Schlichtung kostet nichts.
Sie brauchen keinen Anwalt.
Sie können den Antrag
- in Leichter Sprache stellen.
- in Deutscher Gebärden-Sprache stellen.
Auf dieser Internet-Seite gibt es mehr Infos:
www.schlichtungsstelle-bgg.de
Hier ist die Adresse von der Schlichtungs-Stelle:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10 117 Berlin
Hier ist die Telefon-Nummer von der Schlichtungs-Stelle:
030 - 1 85 27 - 28 05
Hier ist die E-Mail-Adresse von der Schlichtungs-Stelle:
info@schlichtungsstelle-bgg.de
Kontakt zur AOK NordWest
Persönlicher Ansprechpartner