Online-​Training Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Mit dem Online-Training Ihrer AOK erhalten Sie einen Überblick über das geänderte Fachkräfteeinwanderungsgesetz.

Effizienter Fachkräfte aus dem Ausland gewinnen

Mehr als 500.000 Stellen können in Deutschland aktuell nicht mehr durch qualifizierte Menschen besetzt werden. Um passende Fachkräfte zu finden, müssen Arbeitgeber immer mehr im Ausland suchen.

Mit den ergänzenden Regelungen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz von 2020 erhofft sich die Bundesregierung dank geringerer Bürokratie einen Zuzug von knapp 130.000 Fachkräften aus Drittstaaten. Das geänderte Gesetz ist in Teilen bereits seit November 2023 in Kraft, andere Teile werden im Laufe des Jahres 2024 rechtsgültig.

Das Online-Training Ihrer AOK verschafft Ihnen einen Überblick über die Änderungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und erläutert, wie Sie als Arbeitgeber von den ergänzenden Regelungen profitieren können.

Inhalte des Online-Trainings

In unserem Online-Training erfahren Sie alles zu diesen Fragen:

  • Warum ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz sinnvoll und wichtig und wie kann es Sie bei der Rekrutierung von Fachkräften aus dem Ausland unterstützen?
  • Was sind die wichtigsten Regelungen des geänderten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes?
  • Wie können Sie ausländische Fachkräfte bei der Integration in den deutschen Arbeitsmarkt unterstützen?
  • Wie die AOK Sie als Arbeitgeber zu diesem Thema unterstützen kann.

Jetzt anmelden

Um am Online-Training teilzunehmen, klicken Sie bitte unten auf dieser Seite auf den Button „Zum Online-Training“. Ihnen entstehen keine Kosten.

Damit wir Sie über Neuigkeiten und Vorteile der Services und des Leistungsportfolios der AOK informieren können, die über die gesetzlichen Regelleistungen hinausgehen, würden wir uns freuen, wenn Sie uns freiwillig Ihre privaten Daten zur Verfügung stellen.

nw – queo Online-Training Anmeldung ALLGEMEIN

Private Daten

Private Daten

Datenschutzhinweis

Ihre Angaben sind freiwillig. Die Daten werden aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) DSGVO erhoben und zu Werbezwecken bei Abgabe der Einwilligungserklärung. Empfänger Ihrer Daten können im Rahmen gesetzlicher Pflichten und Mitteilungsbefugnisse Dritte oder von uns beauftragte Dienstleister sein. Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Rechten finden Sie unter aok.de/nw/datenschutzrechte. Verantwortlich ist die AOK NordWest – Die Gesundheitskasse., Kopenhagener Str. 1, 44269 Dortmund. Den Stabsbereich Datenschutz der AOK NordWest – Die Gesundheitskasse. erreichen Sie unter gleicher Adresse.

Einwilligungserklärung zu Werbezwecken

Ich bin damit einverstanden, dass die AOK NordWest meine Daten verarbeitet und nutzt, um mich künftig zielgerichtet per E-Mail über die Services, Produkte und Leistungsangebote der AOK NordWest, sowie zu privaten Krankenzusatzversicherungen ihres Kooperationspartners zu informieren. Diese Einwilligungen kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf ist an keine Form gebunden. Sofern Sie schriftlich widerrufen möchten, nutzen Sie hierfür bitte unsere unten genannte Adresse. Für einen telefonischen Widerruf genügt ein Anruf bei unserer Servicenummer 0800 265 5000.

Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Rechten finden Sie unter aok.de/nw/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an die AOK NORDWEST, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund, kontakt@nw.aok.de oder unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@nw.aok.de.

Kontakt zur AOK NordWest

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Expertenforum

Expertenforum

Die AOK-Experten beantworten Ihre Fragen innerhalb von 24 Stunden.