Überblick: Ausbilden

Betriebe, die qualifizierte Fachkräfte selbst ausbilden, haben einen Wettbewerbsvorteil. Allerdings übernehmen Ausbildungsbetriebe auch eine erhebliche Verantwortung und sind besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen verpflichtet. Dazu zählen gesetzliche Bestimmungen ebenso wie sozialversicherungsrechtliche Vorgaben.

Formen der Ausbildung

Unternehmen benötigen Beschäftigte mit verschiedenen Qualifikationsstufen und wollen unterschiedlichen Bewerberprofilen gerecht werden. Für eine berufliche Ausbildung können Unternehmen daher grundsätzlich verschiedene Wege anbieten.

Duale Berufsausbildung

Bei der Ausbildung im dualen System führen Unternehmen und die staatlichen Berufsschulen die Auszubildenden gemeinsam zum Berufsabschluss. Um ausbilden zu können, müssen Betriebe bestimmte Mindestanforderungen an die Betriebsstätte und an die Ausbildenden erfüllen.

  • Voraussetzung für eine Ausbildung im Betrieb ist ein Berufsausbildungsvertrag. Die Grundlage für eine bundesweit einheitliche Berufsausbildung bildet die Ausbildungsordnung für den jeweiligen Beruf. Diese regelt unter anderem die Ausbildungsdauer, die Ausbildungsinhalte und das Ausbildungsberufsbild beziehungsweise seine Mindestanforderungen.
  • Parallel zur praktischen Berufsausbildung im Betrieb besucht die oder der Auszubildende wöchentlich oder im Blockunterricht eine Berufsschule. Für die Ausbildung in den Berufsschulen sind die Kultusministerien der Bundesländer verantwortlich, die sich im Rahmen der Kultusministerkonferenz untereinander abstimmen. Auf regionaler Ebene befassen sich die zuständigen Stellen bei den Kammern mit Akkreditierungs-, Prüfungs- und Kontrollaufgaben.

Duales Studium

Ein duales Studium (Verbundstudium) kombiniert die praktische Ausbildung in einem Betrieb mit dem Studium an einer Hochschule. Am Ende besitzt die Nachwuchskraft sowohl einen Studienabschluss als auch eine abgeschlossene Berufsausbildung. Der Arbeitgeber benötigt eine entsprechende Ausbildungsberechtigung und schließt zudem eine Kooperation mit einer Hochschule. Die Erfahrung zeigt, dass es hilfreich ist, wenn den dualen Studierenden eine feste Ansprechperson im Unternehmen zur Seite gestellt wird.

Passend zum Thema

Erfolgreich ausbilden

Weitere Fachinformationen für Unternehmen und Ausbildende finden Sie im AOK-E-Paper.

Stand

Zuletzt aktualisiert: 01.01.2024

Alle Artikel im Thema
Zurück zum Thema
Zurück
Weiteres zum Thema

Das könnte Sie auch interessieren

Passende Informationen zu den Themen Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer, Beschäftigte einstellen, Krankenkassenwahlrecht

Sozialversicherungspflicht für Ausländer: Sonderregelungen

Sozialversicherungspflicht und Familienversicherung: Das Sozialversicherungsrecht gilt auch für Mitarbeitende aus dem Ausland. Was Arbeitgeber darüber wissen sollten.

Mehr erfahren
Wählbare Krankenkassen

Beschäftigte können eine Krankenkasse aus verschiedenen Anbietenden der gesetzlichen Krankenversicherung wählen – beispielsweise die AOK des Wohn- oder des Beschäftigungsorts.

Mehr erfahren
Ausübung des Krankenkassenwahlrechts

Wenn ein Mitglied bei Eintritt von Versicherungspflicht eine neue Krankenkasse wählt oder seine bisherige Krankenkasse bei unverändertem Versicherungsverhältnis wechseln möchte, gelten Fristen.

Mehr erfahren

Kontakt zur AOK NordWest

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Expertenforum

Expertenforum

Die AOK-Experten beantworten Ihre Fragen innerhalb von 24 Stunden.