Überblick: Beschäftigung älterer Arbeitnehmer

Unternehmen, die ältere Menschen beschäftigen, haben zu prüfen, ob sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten zu beachten und welche Sozialversicherungsbeiträge zu leisten sind.

Rente und Beschäftigung

Immer mehr Menschen im Ruhestand üben parallel zur Rente einen Nebenjob (Minijob) aus. Andere gehen auch im Rentenalter noch ihrem Hauptberuf nach, weil sie als Fachkräfte sehr gefragt sind. In beiden Fällen haben Arbeitgeber die Sozialversicherungspflicht zu prüfen.

Bei Beschäftigten, die entweder im rentennahen Alter sind oder das Renteneintrittsalter bereits erreicht haben, sind einige sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten zu beachten.

Passend zum Thema

Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Weitere Fachinformationen für Arbeitgeber zum Thema Beschäftigung älterer Fachkräfte finden Sie in der AOK-Broschüre.

Stand

Zuletzt aktualisiert: 01.01.2024

Alle Artikel im Thema
Zurück zum Thema
Zurück
Weiteres zum Thema

Das könnte Sie auch interessieren

Passende Informationen zu den Themen Beschäftigte einstellen, Meldung zur Sozialversicherung, Minijobs, Pflegeversicherung und Pflegezeit, Sozialversicherungspflicht und -freiheit

Erhöhung des Beitragssatzes – Entlastung für Eltern

Seit dem 1. Juli 2023 beträgt der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung 3,4 Prozent. Für Kinderlose, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, liegt der Beitragssatz bei 4,0 Prozent des Bruttoentgelts. Zur Berücksichtigung des Erziehungsaufwands von Eltern mit mehreren Kindern im Beitragsrecht der Pflege gibt es Abschläge nach Anzahl der Kinder.

Mehr erfahren
Pflegeversicherung und Pflegezeit

Beschäftigte, die gesetzlich krankenversichert sind, sind damit automatisch über die Pflegekasse ihrer Krankenkasse in der Pflegeversicherung versichert.

Mehr erfahren
Existenzgründer - Beschäftigte einstellen

Wenn Existenzgründende Beschäftigte einstellen, gibt es einige Pflichten wahrzunehmen: Dazu gehören das Anmelden der Mitarbeiter und die Beitragsberechnung zur Sozialversicherung.

Mehr erfahren

Kontakt zur AOK NordWest

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Expertenforum

Expertenforum

Die AOK-Experten beantworten Ihre Fragen innerhalb von 24 Stunden.