Künstlersozialabgabe
Künstlersozialabgabe
Unternehmen, die Werke und Leistungen selbstständiger Kunstschaffender oder journalistisch Tätige gegen Entgelt in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu zahlen. Grundlage bei der Berechnung der Abgabe sind alle in einem Kalenderjahr an diese Selbstständigen gezahlten Entgelte.
Passende Beiträge im Expertenforum
Sie haben Fragen zum Thema Künstlersozialabgabe? Im Expertenforum erhalten Sie werktäglich innerhalb von 24 Stunden fundierte Antworten von den AOK-Experten.
Das könnte Sie auch interessieren
Passende Informationen zu den Themen Beiträge zur Sozialversicherung, Grundlagen der Beitragsberechnung, Beschäftigte einstellen
Existenzgründer - Beschäftigte einstellen
Wenn Existenzgründende Beschäftigte einstellen, gibt es einige Pflichten wahrzunehmen: Dazu gehören das Anmelden der Mitarbeiter und die Beitragsberechnung zur Sozialversicherung.
Mehr erfahrenEntgeltarten in der Sozialversicherung
Bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge werden verschiedene Entgeltarten unterschiedlich berücksichtigt.
Mehr erfahrenFälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge
Diese Fristen für Beitragsnachweise und Überweisungen der Sozialversicherungsbeiträge sollten Arbeitgeber einhalten.
Mehr erfahrenKontakt zur AOK NordWest
Persönlicher Ansprechpartner