Künstlersozialabgabe

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Künstlersozialabgabe

Unternehmen, die Werke und Leistungen selbstständiger Kunstschaffender oder journalistisch Tätige gegen Entgelt in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu zahlen. Grundlage bei der Berechnung der Abgabe sind alle in einem Kalenderjahr an diese Selbstständigen gezahlten Entgelte.

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