Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
![Die Rechtsdatenbank bringt Licht in den Informationsdschungel des Sozialversicherungs-, Arbeits- und Steuerrechts Hände schreiben an einer Tastatur](/fk/fileadmin/user_upload/sv/themen/universell/computer-recherche-recht-waage-1440x480.jpg)
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. II.2.8.1. MobRehaEmpf
Ziff. II.2.8.1. MobRehaEmpf, Personalbemessung
(1) Die personelle Ausstattung muss die Umsetzung des Rehabilitationskonzeptes ermöglichen.
(2) Als Orientierung können die Personalangaben der mobilen geriatrischen Rehabilitation (Kapitel II.1.8.9) herangezogen werden.
Persönlicher Ansprechpartner