Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 11.2.1.1.13.2. RS 2022/06
Ziff. 11.2.1.1.13.2. RS 2022/06, Beziehende von Arbeitslosengeld II (ALG II)
(1) Beziehende von ALG II haben grundsätzlich keinen Krankengeldanspruch nach § 44b SGB V, da ihnen ALG II während einer Begleitung nach § 44b SGB V fortgezahlt wird.
(2) Ein Krankengeldanspruch besteht nur, sofern ein neben den ALG II bezogenes Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen aufgrund der Begleitung nach § 44b SGB V entfällt.
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