Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 3 EntgFG Ziff. 2.5.5.1. RS 1998/01
§ 3 EntgFG Ziff. 2.5.5.1. RS 1998/01, Betriebsstörungen
Bei Betriebsstörungen, die der Arbeitgeber zu vertreten hat, besteht ein Entgeltfortzahlungsanspruch, sofern den arbeitsfähigen Arbeitnehmern ein Vergütungsanspruch nach § 615 BGB zusteht (vgl. BAG vom 28. 9. 1972 — 2 AZR 506/71 —, EEK I/283 und vom 7. 11. 1975 — 5 AZR 61/75 —, EEK I/503).
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