Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 6 EntgFG Ziff. 2.2. RS 1998/01
§ 6 EntgFG Ziff. 2.2. RS 1998/01, Beitragsanteile des Arbeitgebers
Der Forderungsübergang nach § 6 Absatz 1 erfasst außer dem weitergezahlten Arbeitsentgelt die darauf entfallenden Arbeitgeberanteile an den Beiträgen zur Kranken-, Renten- Arbeitslosen und Pflegeversicherung sowie zur Einrichtung der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung, soweit der Arbeitgeber diese Beitragsanteile abgeführt hat. Die Umlage zur Unfallversicherung ist nicht erstattungspflichtig (vgl. BGH vom 11. 11. 1975 — VI ZR 128/74 —, USK 75154, EEK I/475). Das gilt auch für die Umlage zur Lohnausgleichsversicherung.
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