Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
§ 7 EntgFG Ziff. 5. RS 1998/01
§ 7 EntgFG Ziff. 5. RS 1998/01, Bindungswirkung für den Erstattungsanspruch nach § 10 LFZG
(1) Liegen die in § 7 Absatz 1 Nummer 1 oder 2 genannten Tatbestände vor, ist der Arbeitgeber zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern.
(2) Die Entscheidung des Arbeitgebers ist für die Krankenkasse hinsichtlich der Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen nach § 10 LFZG bindend. Verzichtet der Arbeitgeber z. B. auf eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für nur wenige Tage und zahlt er den Lohn weiter, so sollte die Krankenkasse den Erstattungsanspruch nach § 10 LFZG erfüllen (BSG vom 9. 9. 1981 — 3 RK 51/80 —, USK 81143, EEK IV/022).
Kontakt zur AOK NordWest
Persönlicher Ansprechpartner