Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 9 EntgFG Ziff. 2.3. RS 1998/01
§ 9 EntgFG Ziff. 2.3. RS 1998/01, Vorsorge-/Rehabilitationsmaßnahmen
Um eine Vorsorge-/Rehabilitationsmaßnahme im Sinne des § 9 Absatz 1 handelt es sich, wenn die Maßnahme von einem Sozialleistungsträger verantwortlich gestaltet und durchgeführt wird. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Sozialleistungsträger für ein planvoll gestaltetes medizinisches Heilverfahren — hierzu gehören eine ausreichende medizinische Betreuung sowie ein gewisser Einfluss auf die Lebensführung des Versicherten — sorgt, mit dem ein bestimmter Kur- oder Heilerfolg erreicht werden kann. Ein Aufenthalt in "urlaubsmäßigem Zuschnitt" löst keine Entgeltfortzahlungsansprüche aus (vgl. BAG vom 14. 11. 1979 — 5 AZR 930/77 —, USK 79203, EEK I/642).
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