Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Kurzarbeit und Schlechtwetter
Kurzarbeit und Schlechtwetter
Muss die regelmäßige Arbeitszeit im Betrieb aufgrund eines erheblichen Arbeitsausfalls vorübergehend verringert werden, sieht das Arbeitsförderungsrecht als Vergütung für den Entgeltausfall während der Kurzarbeitsphase die Zahlung von Kurzarbeitergeld vor. Berechnet und ausgezahlt wird das Kurzarbeitergeld durch den Arbeitgeber.
Kontakt zur AOK NordWest
Persönlicher Ansprechpartner