Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Allgemeines zum Kurzarbeitergeld
Kurzarbeit und Schlechtwetter - Allgemeines zum Kurzarbeitergeld
Gerät ein Betrieb durch fehlende Aufträge oder Fertigungsteile in wirtschaftliche Nöte, können die Arbeitnehmer zumeist nicht mehr in vollem Umfang beschäftigt werden. Hier hilft Kurzarbeit. Eine Möglichkeit, um bei schwieriger Auftragslage und nach entsprechender Vereinbarung mit dem Betriebsrat Kündigungen zu vermeiden. Die Beschäftigten arbeiten dann für einen vorübergehenden Zeitraum weniger oder sogar überhaupt nicht.
Der Verdienstausfall der Arbeitnehmer wird durch Kurzarbeitergeld (KUG) teilweise ausgeglichen. Es ist vom Arbeitgeber zu berechnen und den Arbeitnehmern auszuzahlen. Auf Antrag wird ihm das verauslagte KUG von der zuständigen Agentur für Arbeit erstattet.
Man unterscheidet drei verschiedene Formen von KUG:
1. Konjunkturelles KUG
2. Saison-KUG
3. Transfer-KUG
Da es sich beim Transfer-KUG – was die Voraussetzungen angeht – um eine spezielle Form der Kurzarbeit handelt, wird das Verfahren hier nicht behandelt.
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