Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Höhe
Kurzarbeit und Schlechtwetter - Höhe
KUG und Saison-KUG bieten einen Ausgleich für das durch den Arbeitsausfall ausgefallene Arbeitsentgelt. Die Höhe des jeweiligen KUG bemisst sich nach
- der Nettoentgeltdifferenz im Anspruchszeitraum und
- dem Leistungssatz.
Die Nettoentgeltdifferenz im Anspruchszeitraum entspricht dem Unterschiedsbetrag zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Soll-Entgelt und dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Ist-Entgelt.
Das Kurzarbeitergeld beträgt für Arbeitnehmer,
- die mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Abs. 1, 3 bis 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) haben, sowie für Arbeitnehmer, deren Ehegatte mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Abs. 1, 4 und 5 des EstG hat, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, 67 Prozent (erhöhter Leistungssatz) und
- für die übrigen Arbeitnehmer 60 Prozent (allgemeiner Leistungssatz) der Nettoentgeltdifferenz im Anspruchszeitraum (Kalendermonat).
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