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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Bemessungsgrundlage und Berechnung der Künstlersozialabgabe
Künstlersozialabgabe - Bemessungsgrundlage und Berechnung der Künstlersozialabgabe
Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte (§ 25 KSVG).
Entgelt im Sinne des KSVG ist alles, was der Unternehmer aufwendet, um das künstlerische/ publizistische Werk oder die Leistung zu erhalten oder zu nutzen. Ob es sich bei den Aufwendungen um Gagen, Honorare, Tantiemen, Lizenzen, Ankaufpreise, Zahlungen aus Kommissionsgeschäften, Sachleistungen, Ausfallhonorare, freiwillige Leistungen zu Lebensversicherungen oder zu Pensionskassen oder andere Formen der Bezahlung handelt, ist unerheblich.
Zum Entgelt gehören grundsätzlich auch alle Auslagen (z. B. Kosten für Telefon und Fracht) und Nebenkosten (z. B. für Material, Hilfskräfte und nicht künstlerische Nebenleistungen), die dem Künstler vergütet werden.
Die Summe der oben aufgeführten Entgelte wird mit dem Abgabesatz multipliziert und ergibt die für das jeweilige Jahr zu zahlende Künstlersozialabgabe.
Der Abgabesatz wird jährlich durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zusammen mit dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) festgelegt. Im Jahr 2024 beträgt er 5,0 Prozent.
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