Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Leistungen
Pflegeversicherung - Leistungen
Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung. Vielmehr stellt sie eine soziale Grundsicherung in Form von unterstützenden Hilfeleistungen dar, die die Eigenleistungen der Versicherten und anderer Träger nicht entbehrlich machen.
Die Pflegeversicherung erbringt Geld- oder Sachleistungen, mit denen die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung finanziert werden. Eine Kombination von Pflegegeld- und Pflegesachleistung ist möglich.
Außerdem werden folgende Leistungen zur Verfügung gestellt:
- Pflegekurse für Angehörige und nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen,
- Verhinderungspflege, wenn die betreuende Pflegeperson krank ist oder Urlaub hat,
- Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen,
- Tages- und Nachtpflege,
- Pflegehilfsmittel und technische Hilfen,
- Zuschüsse zur pflegegerechten Gestaltung des Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen.
Wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege übernehmen, wird ein monatliches Pflegegeld gezahlt. Die „ehrenamtlich“ Pflegenden sind während ihrer pflegerischen Tätigkeit automatisch renten-, unfall- und gegebenenfalls arbeitslosenversichert, wenn sie eine Mindestzahl von Pflegestunden erreichen.
Der Service der AOK bietet aber noch mehr. Das beginnt bei der Hilfe für Angehörige, wenn sie im Fall der Pflegebedürftigkeit Rat suchen, und setzt sich mit der Unterstützung bei der Stellung des Leistungsantrags bis hin zur Auswahl der Pflegedienste und zur Suche nach einer geeigneten stationären Einrichtung fort. Ein ganz besonderer AOK-Service ist der Pflege-Navigator, eine aktuelle Datenbank, mit der die Auswahl eines geeigneten und örtlich gut erreichbaren Pflegediensts oder einer stationären Pflegeeinrichtung nach verschiedenen Kriterien ermöglicht wird.
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