Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. II.3.2.13. RS 2010/04
Ziff. II.3.2.13. RS 2010/04, Mitarbeiter von Abgeordneten
Arbeitsentgelte der Mitarbeiter von Abgeordneten sind dann nicht bei der Bemessung der Insolvenzgeldumlage zu berücksichtigen, wenn die jeweilige Körperschaft die Gehaltszahlung gesetzlich absichert und das Arbeitsentgelt direkt an die Mitarbeiter auszahlt (z. B. Bundestag).
Kontakt zur AOK NordWest
Persönlicher Ansprechpartner