Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. II.4.4. RS 2010/04
Ziff. II.4.4. RS 2010/04, Weiterleitung der Umlage an die BA
(1) Die Umlage für das Insolvenzgeld ist wie die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung arbeitstäglich an die BA weiterzuleiten (§ 359 Absatz 2 SGB III). Die Umlagebeträge sind gesondert zu überweisen. Die Bagatellgrenze beträgt 50 EUR.
(2) Die Umlagebeträge sind auf das folgende Konto der BA bei der Bundesbankfiliale Nürnberg zu überweisen:
Konto-Nummer 760 016 00, BLZ 760 000 00.
(3) Der Überweisungsbeleg muss im Feld "Verwendungszweck" folgende Angaben enthalten: 1. Zeile:
- - Verwendungszweck: "IG"
- - Von den Einzugsstellen der Krankenkassen:
- Institutionskennzeichen der zahlenden Stelle (9 Stellen)
- - Buchungsstelle:
- "1/09903/01" Umlage für das Insolvenzgeld
- - Dienststellennummer der BA: "019"
Verwzweck | IK-Nr. | Buchungsstelle | DST-Nr. | |||||||||||||||||||||||
I | G | n | n | n | n | n | n | n | n | n | 1 | / | 0 | 9 | 9 | 0 | 3 | / | 0 | 1 | 0 | 1 | 9 |
- - Die Worte: "Insgeld-Umlage"
Bezeichnung | ||||||||||||||||||||||||||
I | n | s | g | e | l | d | - | U | m | l | a | g | e |
(4) Für den Tag der Zahlung ist § 3 Absatz 1 BVV entsprechend anzuwenden. Das bedeutet, dass bei Überweisung oder Einzahlung des Gesamtbeitrags auf ein Konto der BA der Tag der Wertstellung zugunsten der BA als Tag der Zahlung gilt.
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