Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 9 RBEG
§ 9 RBEG, Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
Der Teilbetrag für Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf beläuft sich
- 1. für das im Kalenderjahr 2021 beginnende erste Schulhalbjahr auf 103 EUR und
- 2. für das im Kalenderjahr 2021 beginnende zweite Schulhalbjahr auf 51,50 EUR.
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