Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Anlage 7 PflAPrV
Anlage 7 PflAPrV, (zu § 1 Absatz 2 Nummer 2, § 26 Absatz 2 Satz 1, § 28 Absatz 2 Satz 1)
Stundenverteilung im Rahmen der praktischen Ausbildung der beruflichen Pflegeausbildung
1. und 2. Ausbildungsdrittel | |
I. Orientierungseinsatz | |
Flexibel gestaltbarer Einsatz zu Beginn der Ausbildung beim Träger der praktischen Ausbildung | 400 Std. * |
II. Pflichteinsätze in den drei allgemeinen Versorgungsbereichen | |
1. Stationäre Akutpflege | 400 Std. |
2. Stationäre Langzeitpflege | 400 Std. |
3. Ambulante Akut-/Langzeitpflege | 400 Std. |
III. Pflichteinsatz in der pädiatrischen Versorgung | |
Pädiatrische Versorgung | 120 Std. * |
Summe 1. und 2. Ausbildungsdrittel | 1 720 Std. |
Letztes Ausbildungsdrittel | |
IV. Pflichteinsatz in der psychiatrischen Versorgung | |
1. Allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrische Versorgung | 120 Std. |
2. Bei Ausübung des Wahlrechts nach § 59 Absatz 2 PflBG: nur kinder- oder jugendpsychiatrische Versorgung | |
3. Bei Ausübung des Wahlrechts nach § 59 Absatz 3 PflBG: nur gerontopsychiatrische Versorgung | |
V. Vertiefungseinsatz im Bereich eines Pflichteinsatzes | |
1. Im Bereich eines Pflichteinsatzes nach II. bis IV.1.
| 500 Std. |
2. Für das Wahlrecht nach § 59 Absatz 2 PflBG: Im Bereich eines Pflichteinsatzes nach III. | |
3. Für das Wahlrecht nach § 59 Absatz 3 PflBG: Im Bereich eines Pflichteinsatzes nach II.2. oder II.3. mit Ausrichtung auf die ambulante Langzeitpflege | |
VI. Weitere Einsätze/Stunden zur freien Verteilung | |
1. Weiterer Einsatz (z. B. Pflegeberatung, Rehabilitation, Palliation) | 80 Std. |
2. Zur freien Verteilung im Versorgungsbereich des Vertiefungseinsatzes | 80 Std. |
Summe letztes Ausbildungsdrittel | 780 Std. |
Gesamtsumme | 2 500 Std. |
* Bis zum 31. 12. 2024 entfallen auf "III. Pflichteinsatz in der pädiatrischen Versorgung" mindestens 60 und höchstens 120 Stunden. Die ggf. freiwerdenden Stundenkontingente erhöhen entsprechend die Stunden von "I. Orientierungseinsatz".
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