Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 4.12.8. BRi
Ziff. 4.12.8. BRi, [F 7.1] Möglichkeiten zur Förderung oder zum Erhalt der festgestellten Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
Nach Anamnese, Befunderhebung und Einschätzung der gesundheitsbedingten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten hat der Gutachter einen Gesamtüberblick, der ihm ermöglicht zu bewerten, ob sich realistische Möglichkeiten zur Verbesserung oder zum Erhalt der in den Modulen 1 bis 6 und den Bereichen "Außerhäusliche Aktivitäten" und "Haushaltsführung" bewerteten Funktionen, Aktivitäten und Beeinträchtigungen über die bereits laufende Versorgung hinaus ergeben.
Für die Bewertung sind die Bereiche in 3 Gruppen zusammengefasst:
[F 7.1.1] Mobilität, Selbstversorgung und Haushaltsführung
Im Gutachten soll bezogen auf die Bereiche Mobilität, Selbstversorgung und Haushaltsführung Stellung genommen werden zu:
1. Einleitung oder Optimierung therapeutischer Maßnahmen
In Betracht kommen Maßnahmen der Physiotherapie, der Ergotherapie und insbesondere im Hinblick auf das selbständige Essen und Trinken die Schlucktherapie.
Aus dem Bereich der Physiotherapie kann in erster Linie an Krankengymnastik mit dem Ziel des Erhalts, der Verbesserung oder der Wiederherstellung der Mobilität gedacht werden. Dazu gehören z. B. das Wiedererlernen des Treppensteigens, Erhalt der Gehfähigkeit, Erhalt der Fähigkeit, einen Transfer selbständig vorzunehmen.
Mit einer Ergotherapie können physiologische Funktionen erhalten und aufgebaut werden, Grob- und Feinmotorik sowie Koordination von Bewegungsabläufen entwickelt und verbessert und die funktionelle Ausdauer gestärkt werden. Weiter dient Ergotherapie auch dazu, Ersatzfunktionen zu erlernen und die eigenständige Lebensführung z. B. unter Einbeziehung technischer Hilfen zu erhalten.
Die Ergotherapie bedient sich motorisch-funktioneller oder sensomotorisch-perzeptiver Methoden. Motorisch-funktionelle Ansätze können z. B. den Erhalt der Selbständigkeit beim Waschen und Anziehen fördern. Eine klassische Maßnahme ist Wasch- und Anziehtraining. Sensomotorisch-perzeptive Ansätze dienen z. B. dem Erhalt oder der Wiederherstellung feinmotorischer oder graphomotorischer Funktionen, die z. B. für das Zubereiten von Mahlzeiten oder das Schreiben von Einkaufslisten wichtig sind. Ein wichtiger Bestandteil der Ergotherapie ist Hilfsmitteltraining und -anpassung, z. B. kann das das Erlernen des Umgangs mit Prothesen oder einem Rollstuhl sein.
Beeinträchtigungen im Bereich der Mobilität und der Selbstversorgung können durch chronische Schmerzen verursacht sein oder damit einhergehen, z. B. bei entzündlich rheumatischen Erkrankungen. Eine Empfehlung zur Überprüfung der Schmerztherapie kann hier angezeigt sein.
Wenn es um den Erhalt oder das Wiedererlernen des selbständigen Essens und Trinkens geht, können Maßnahmen der Schlucktherapie erforderlich sein.
2. Optimierung der räumlichen Umgebung
Zur Förderung der Selbständigkeit oder Erleichterung der Pflegesituation sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Betracht zu ziehen.
Infrage kommen z. B.:
Bad:
unterfahrbarer Waschtisch, verstellbare Spiegel, behindertengerechte Toilette, behindertengerechter Umbau von Dusche oder Wanne.
Türen:
verbreitern, Schwellen beseitigen, automatische Türöffnung anbringen.
Treppen:
Treppenlifter, fest installierte Rampen.
Küche:
Unterfahrbarkeit der Arbeitsplatte, Höhenverstellbarkeit der Schränke.
3. Hilfs- und Pflegehilfsmitteleinsatz bzw. dessen Optimierung
Zur Förderung der selbständigen Lebensführung können Geräte und Gegenstände des täglichen Lebens, die unabdingbar mit der täglichen Lebensführung und Alltagsbewältigung zur Befriedigung der Grundbedürfnisse verbunden sind und von der antragstellenden Person infolge Krankheit oder Behinderung nicht mehr zweckentsprechend genutzt werden können, adaptiert oder ersetzt werden. Die infrage kommenden Hilfs- und Pflegehilfsmittel sind z. B.:
- - Hilfen zur Hygiene wie Bade- oder Toilettenhilfen, Inkontinenzprodukte,
- - Hilfen im Alltag wie Anziehhilfen, Greifhilfen, Ess- und Trinkhilfen,
- - Hilfen zur Mobilität wie Gehhilfen und Rollstühle,
- - Hilfen zum Liegen und Positionieren wie Pflegebetten und Zubehör, Lagerungshilfen.
4. Präventive Maßnahmen
Als präventive Maßnahmen können z. B. Training zur Sturzprophylaxe, Gleichgewichtstraining, Übungen zur Muskelkräftigung, Beckenbodentraining, Rückenschule oder die Mobilisierung inaktiver Personen empfohlen werden.
Eine Beratung zur Mundgesundheit und zur Verhütung von Zahnerkrankungen kann nach § 22a SGB V angeregt werden.
5. Sonstige Empfehlungen
Hierzu zählt z. B. eine Empfehlung zur Teilnahme am Rehabilitationssport/Funktionstraining.
[F 7.1.2] Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen und Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Die Gutachterin bzw. der Gutachter soll bezogen auf die festgestellten Beeinträchtigungen der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, die Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen und die Beeinträchtigungen der Selbständigkeit bei der Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Stellung nehmen zu:
1. Einleitung oder Optimierung therapeutischer Maßnahmen
In Betracht kommen insbesondere Maßnahmen der Ergotherapie wie Hirnleistungstraining, neuropsychologisch orientierte Behandlung und psychisch-funktionelle Behandlung. Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie dient dem Erhalt und der Verbesserung kommunikativer Fähigkeiten.
Mit einem Hirnleistungstraining oder einer psychisch funktionellen Behandlung im Rahmen einer Ergotherapie können z. B. kognitive Fähigkeiten erhalten oder wieder aufgebaut werden, die zur Alltagsbewältigung erforderlich sind. Trainiert werden beispielsweise die Aufmerksamkeit, die Merkfähigkeit, die auditive und räumliche Wahrnehmung sowie die höheren Denk- und Gedächtnisfunktionen wie die Handlungsplanung, Tagesstrukturierung und das Abstraktionsvermögen.
Weiter können Strategien zur Kompensation bestehender Beeinträchtigungen erlernt werden, wie bei Störungen des autobiografischen Gedächtnisses ein Gedächtnistagebuch zu führen oder Handlungsroutinen zu erlernen (Schlüssel immer an dieselbe Stelle legen).
Die Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie bezieht sich auf die Verbesserung und den Erhalt des Sprachverständnisses, der Sprachproduktion, der Artikulation sowie auf Erlernen von verbalen und nonverbalen Kompensationsstrategien zum Aufrechterhalten der Kommunikation und Interaktion mit dem sozialen Umfeld. Hierzu gehört z. B. auch das Training im Umgang mit Hilfsmitteln zur Kommunikation wie einem Sprachcomputer oder einem Kommunikationsbuch.
2. Optimierung der räumlichen Umgebung
Zur Förderung der Selbständigkeit oder Erleichterung der Pflegesituation sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Betracht zu ziehen. Infrage kommt z. B. die Schaffung von Orientierungshilfen.
3. Hilfs- und Pflegehilfsmitteleinsatz bzw. dessen Optimierung
Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel können in vielfältiger Weise die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten unterstützen, so z. B. Adaptionshilfen zum Schreiben und Lesen. Signalanlagen dienen vorrangig Gehörlosen oder schwerhörigen Personen zur Vermittlung von Warnsignalen und erlauben so eine selbständigere Lebensführung.
4. Präventive Maßnahmen
Hier können z. B. Hinweise zur Beschäftigung und zur Tagesstrukturierung oder Gedächtnistraining nach Anleitung gegeben werden. Des Weiteren kommen Stressbewältigungstraining oder das Erlernen eines Entspannungsverfahrens in Betracht.
5. Sonstige Empfehlungen
An dieser Stelle kommen niedrigschwellige Maßnahmen, z. B. die Nutzung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, in Betracht. Zudem können Empfehlungen zur diagnostischen Abklärung und Einbeziehung von Fachärzten/Fachtherapeuten gegeben werden.
[F 7.1.3] Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Die Gutachterin bzw. der Gutachter soll bezogen auf die konkreten krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen Stellung nehmen zu:
1. Edukative Maßnahmen (Information, Beratung, Schulung, Anleitung)
Hierzu zählen u. a. Diabetes-, COPD- oder Asthma-Schulungen, krankheitsbezogene Ernährungsberatung, Anleitung im Umgang mit einem Stoma.
2. Einsatz, Anleitung bzw. Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Umgang mit Hilfs- und Pflegehilfsmitteln und medizinischen Geräten
Hierzu zählen z. B. Anleitungen zur Selbstkatheterisierung, zum Umgang mit nicht invasiven Beatmungstechniken (z. B. CPAP). Infrage kommt auch die Empfehlung eines Blutzuckermessgerätes verbunden mit der Anleitung zur Übernahme der behandlungspflegerischen Maßnahmen Blutzuckermessen und Insulinspritzen.
3. Präventive Maßnahmen
Hierzu zählen z. B. die Anregung der Überprüfung der Medikation bei Multimedikation oder Hinweise zur Hygiene bei Verwendung von Medizinprodukten zur Infektionsprophylaxe aber auch Hinweise auf den risikoarmen Umgang mit Alkohol, Förderung des Nichtrauchens oder die Teilnahme an Selbsthilfegruppen. In Betracht kommen auch Hinweise zur Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung und Vermeidung oder Reduktion von Übergewicht.
4. Sonstige Empfehlungen
Als weitere Maßnahme kommen aus dem Bereich der Heilmittel Ernährungstherapie bei Mukoviszidose oder seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen (z. B. Phenylketonurie) sowie die Podologische Therapie insbesondere beim diabetischen Fußsyndrom oder die Einbeziehung eines Wundtherapeuten bei schlecht heilenden chronischen Wunden in Betracht.
Kontakt zur AOK NordWest
Persönlicher Ansprechpartner