Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 5.5.7. BRi
Ziff. 5.5.7. BRi, [KF 4.6] Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Dieses Modul entfällt bei Kindern im Alter bis zu 18 Monaten.
Zu bewerten ist, ob das Kind die jeweilige Aktivität durchführen kann. Es ist unerheblich, ob die Beeinträchtigungen der Selbständigkeit aufgrund von Schädigungen somatischer oder mentaler Funktionen bestehen oder ob Teilaspekte bereits in anderen Modulen berücksichtigt worden sind.
[KF 4.6.1] Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen
Bei Kindern unter 2 Jahren und 6 Monaten ist eine Beurteilung nicht erforderlich.
Den Tagesablauf nach individuellen Gewohnheiten und Vorlieben einteilen und bewusst gestalten und ggf. die Planung an äußere Veränderungen anpassen
Grundsätzlich geht es in diesem Kriterium um die planerische Fähigkeit und nicht um die praktische Umsetzung dieser geplanten Aktivitäten. Zu beurteilen ist, ob das Kind von sich aus festlegen kann, welche Aktivitäten es im Laufe der nächsten Stunden oder des Tages durchführen möchte und kann, z. B. spielen oder Freunde besuchen. Solche Festlegungen setzen voraus, dass die zeitliche Orientierung vorhanden oder zumindest teilweise erhalten ist.
Da der Tagesablauf bei Kindern in erheblichem Maße durch die Eltern und (je nach Alter) durch feste Kindergarten-, Schul- oder Hausaufgabenzeiten vorgegeben wird, haben sie nur eingeschränkte Möglichkeiten der eigenständigen Gestaltung. Beurteilt wird daher auch das Bewusstsein für die Tagesstrukturen und -routinen, das bereits im Kleinkind- und Vorschulalter ausgebildet wird.
Selbständig:
Das Kind kann die beschriebene Aktivität im Rahmen der Gestaltungsspielräume, die die Eltern definieren, ohne personelle Hilfe durchführen.
Überwiegend selbständig:
Die Routineabläufe können weitgehend selbständig gestaltet werden, bei ungewohnten Veränderungen ist Unterstützung notwendig. Es reichen z. B. Erinnerungen, Erinnern an einzelne für den Tag vereinbarte Termine.
Abweichend davon ist als "überwiegend selbständig" auch ein Kind zu bewerten, das zwar selbständig planen und entscheiden kann, dessen Kommunikationsfähigkeit oder Sinneswahrnehmung aber so stark beeinträchtigt ist, dass es Hilfe benötigt, um den geplanten Tagesablauf mit anderen Menschen abzustimmen.
Überwiegend unselbständig:
Das Kind benötigt Hilfe beim Planen des Routinetagesablaufs. Es ist aber in der Lage, Zustimmung oder Ablehnung zu Strukturierungsangeboten zu signalisieren. Es kann eigene Planungen häufig nicht einhalten, da diese wieder vergessen werden. Deshalb ist über den ganzen Tag hinweg eine Erinnerung bzw. Aufforderung erforderlich.
Abweichend davon ist als "überwiegend unselbständig" auch ein Kind zu bewerten, das zwar selbst planen und entscheiden kann, das aber so stark beeinträchtigt ist, dass es für jegliche Umsetzung der selbst geplanten Aktivitäten personelle Hilfe benötigt. Betroffen sein können vor allem Kinder mit entsprechenden Beeinträchtigungen der Selbständigkeit in den Modulen 1 und 4.
Unselbständig:
Mitwirkung an der Tagesstrukturierung oder Orientierung an vorgegebenen Strukturen ist nicht oder nur minimal möglich.
[KF 4.6.2] Ruhen und Schlafen
Nach individuellen Gewohnheiten einen Tag-Nacht-Rhythmus einhalten und für ausreichende Ruhe und Schlafphasen sorgen
Dazu gehört die Fähigkeit, die Notwendigkeit von Ruhephasen zu erkennen, sich auszuruhen und mit Phasen der Schlaflosigkeit umzugehen, aber auch die körperliche Fähigkeit, um ins Bett zu kommen und die Ruhephasen insbesondere nachts einzuhalten. Nächtliche Maßnahmen, die die Bewältigung von und den selbständigen Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen betreffen, werden nicht in diesem Kriterium bewertet, da sie nicht der Sorge für eine ausreichende Ruhe- und Schlafphase dienen.
Selbständig:
Das Kind kann die beschriebene Aktivität ohne personelle Hilfe durchführen.
Überwiegend selbständig:
Das Kind benötigt personelle Hilfe beim Aufstehen oder Zu-Bett-Gehen, Transferhilfen oder zeitliche Orientierungshilfen beim Wecken oder Aufforderung, schlafen zu gehen. Oder in der Regel wöchentlich aber nicht täglich entsteht nachts ein Hilfebedarf.
Überwiegend unselbständig:
Es treten regelmäßig (nahezu jede Nacht) Einschlafprobleme oder nächtliche Unruhe auf, die das Kind größtenteils nicht allein bewältigen kann. Deshalb sind aufwendige Einschlafrituale oder beruhigende Ansprache in der Nacht erforderlich.
"Überwiegend unselbständig" ist auch ein Kind, das in nahezu jeder Nacht personeller Hilfe bedarf, um weiterschlafen zu können, z. B. bei Lagewechsel oder Toilettengängen in der Nacht.
Unselbständig:
Das Kind verfügt über keinen oder einen gestörten Schlaf-Wach-Rhythmus. Dies gilt u. a. für Kinder, die keinerlei Aktivitäten ausüben (z. B. Wachkoma-Patienten) oder die regelmäßig mindestens 3-mal in der Nacht personelle Unterstützung benötigen.
[KF 4.6.3] Sichbeschäftigen
Die verfügbare Zeit nutzen, um Aktivitäten durchzuführen, die den eigenen Vorlieben und Interessen entsprechen
"Verfügbare Zeit" ist in diesem Zusammenhang definiert als Zeit, die nicht durch Notwendigkeiten wie Ruhen, Schlafen, Essen, Schule, Hausaufgaben, Kindergarten etc. gebunden ist ("freie" Zeit).
Bei der Beurteilung geht es vorrangig um die Fähigkeit, nach individuellen kognitiven, manuellen, visuellen oder auditiven Fähigkeiten und Bedürfnissen geeignete Aktivitäten der Freizeitbeschäftigung auszuwählen und auch praktisch durchzuführen z. B. das Spielen allein oder mit anderen Kindern, Basteln, Bücher oder Zeitschriften lesen, Unterhaltungselektronik und Mobilgeräte nutzen. Dies gilt auch für Kinder, die Angebote auswählen und steuern können, aber aufgrund somatischer Einschränkungen für die praktische Durchführung personelle Unterstützung benötigen. Voraussetzung für die Beurteilung ist, dass die Umgebung an die Fähigkeiten des Kindes angepasst ist und dass die in den Räumlichkeiten befindlichen Gegenstände so in der unmittelbaren Umgebung des Kindes platziert sind, dass das Kind grundsätzlich an alle notwendigen Utensilien herankommt und diese nicht jedes Mal angereicht werden müssen. Beispielsweise ist einem bettlägerigen Kind, das entsprechend seiner Fähigkeiten bzw. Beeinträchtigungen in der Lage ist zu greifen und ein Buch zu lesen, das Buch so zu positionieren, dass es danach greifen und das Buch, um es zu lesen, erreichen kann.
Selbständig:
Das Kind kann die beschriebene Aktivität ohne personelle Hilfe durchführen.
Überwiegend selbständig:
Es ist nur in geringem Maße Hilfe erforderlich, z. B. Vorbereiten, unmittelbares Zurechtlegen und Richten von Gegenständen, z. B.: Utensilien wie Bastelmaterial, Kopfhörer oder Erinnerung an gewohnte Aktivitäten, Motivation oder Unterstützung bei der Entscheidungsfindung (Vorschläge unterbreiten).
Überwiegend unselbständig:
Das Kind kann sich an Beschäftigungen beteiligen, aber nur mit umfassender Anleitung, Begleitung oder motorischer Unterstützung.
Unselbständig:
Das Kind kann an der Entscheidung oder Durchführung nicht nennenswert mitwirken. Es zeigt keine Eigeninitiative, kann Anleitungen und Aufforderungen nicht kognitiv umsetzen, beteiligt sich nicht oder nur minimal an angebotenen Beschäftigungen.
[KF 4.6.4] Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen
Bei Kindern unter 2 Jahren und 6 Monaten ist eine Beurteilung nicht erforderlich.
Längere Zeitabschnitte überschauend über den Tag hinausplanen
Dies kann beispielsweise anhand der Fragen eingeschätzt werden, ob Vorstellungen oder Wünsche zu anstehenden Festlichkeiten wie Geburtstag oder Jahresfeste bestehen, ob die Zeitabläufe eingeschätzt werden können, z. B. vorgegebene Strukturen wie Wochen- oder Monatspläne (Schule) nachvollzogen werden können oder ob die körperlichen Fähigkeiten vorhanden sind, um eigene Zukunftsplanungen mit anderen Menschen kommunizieren zu können. Auch die Frage, was sich das Kind für bevorstehende Schulferien vornimmt, kann Hinweise geben. Es ist auch zu berücksichtigen, wenn stark ausgeprägte psychische Problemlagen (z. B. Ängste) es verhindern, sich mit Fragen des zukünftigen Handelns auseinanderzusetzen.
Selbständig:
Das Kind kann die beschriebene Aktivität ohne personelle Hilfe durchführen.
Überwiegend selbständig:
Das Kind nimmt sich etwas vor, muss aber erinnert werden, dies auch durchzuführen.
Als überwiegend selbständig ist auch ein Kind zu bewerten, das zwar selbständig planen und entscheiden kann, dessen Kommunikationsfähigkeit oder Sinneswahrnehmung stark beeinträchtigt ist und es daher Hilfe benötigt, um den geplanten Ablauf mit den Personen des näheren Umfelds abzustimmen.
Überwiegend unselbständig:
Das Kind plant von sich aus nicht, entscheidet aber mit Unterstützung durch andere Personen. Es muss an die Umsetzung der eigenen Entscheidungen erinnert werden oder benötigt bei der Umsetzung emotionale oder körperliche Unterstützung.
Abweichend davon ist als "überwiegend unselbständig" auch ein Kind zu bewerten, das zwar selbst planen und entscheiden kann, das aber so stark beeinträchtigt ist, dass es für jegliche Umsetzung der selbst geplanten Aktivitäten personelle Hilfe benötigt. Betroffen sein können vor allem Kinder, mit entsprechenden Beeinträchtigungen der Selbständigkeit in den Modulen 1 und 4.
Unselbständig:
Das Kind verfügt nicht über Zeitvorstellungen für Planungen über den Tag hinaus, auch bei Vorgabe von Auswahlmöglichkeiten wird weder Zustimmung noch Ablehnung signalisiert.
[KF 4.6.5] Interaktion mit Personen im direkten Kontakt
Im direkten Kontakt mit Angehörigen, Pflegepersonen, Mitbewohnern oder Besuchern umgehen, Kontakt aufnehmen, Personen ansprechen, auf Ansprache reagieren
Selbständig:
Das Kind kann die beschriebene Aktivität ohne personelle Hilfe durchführen.
Überwiegend selbständig:
Im direkten Kontakt mit vertrauten Personen erfolgt die Interaktion selbständig. Bei Interaktion mit nicht vertrauten Personen ist auch nach einer Gewöhnungsphase Unterstützung erforderlich. Auch eine punktuelle Unterstützung bei der Überwindung von Sprech-, Sprach- oder Hörproblemen ist hier zu werten.
Überwiegend unselbständig:
Das Kind ergreift von sich aus kaum Initiative. Es muss angesprochen oder aufwendig motiviert werden, reagiert dann aber verbal oder deutlich erkennbar nonverbal durch andere Formen der Kommunikation (Blickkontakt, Mimik, Gestik). "Überwiegend unselbständig" ist auch ein Kind, das auf umfassende Unterstützung bei der Überwindung von Sprech-, Sprach- oder Hörproblemen angewiesen ist.
Unselbständig:
Das Kind reagiert nicht auf Ansprache. Auch nonverbale Kontaktversuche, z. B. Berührungen, führen zu keiner nennenswerten Reaktion.
[KF 4.6.6] Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds
Bestehende Kontakte zu Freunden, Bekannten, Nachbarn aufrechterhalten, beenden oder zeitweise ablehnen
Dazu gehört auch die Fähigkeit, mit technischen Kommunikationsmitteln wie Telefon umgehen zu können, z. B. Besuche verabreden oder Telefon- oder Brief- oder Mail-Kontakte.
Selbständig:
Das Kind kann die beschriebene Aktivität ohne personelle Hilfe durchführen.
Überwiegend selbständig:
Das Kind kann planen, braucht aber Hilfe beim Umsetzen wie z. B. Erinnerungszettel bereitlegen oder Telefonnummern mit Namen oder mit Bild versehen, Erinnern und Nachfragen, ob Kontakt hergestellt wurde, oder Erinnern an Terminabsprachen. Ein Elternteil stellt den Kontakt her, das Kind führt dann das Gespräch. Oder das Kind bittet die Eltern, ein Treffen mit Freunden zu verabreden.
Überwiegend unselbständig:
Die Kontaktgestaltung des Kindes ist reaktiv. Es sucht von sich aus kaum Kontakt, wirkt aber mit, wenn beispielsweise die Eltern die Initiative ergreifen. "Überwiegend unselbständig" ist auch, wer aufgrund von somatischen Beeinträchtigungen während der Kontaktaufnahme personelle Unterstützung durch die Bezugsperson, z. B. bei der Nutzung von Kommunikationshilfen (Telefon halten) oder bei der Überwindung von Sprech-, Sprach- oder Hörproblemen benötigt.
Unselbständig:
Das Kind nimmt keinen Kontakt außerhalb des direkten Umfeldes auf und reagiert nicht auf Anregungen zur Kontaktaufnahme.
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