Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 1.8. PflBer-RL
Ziff. 1.8. PflBer-RL, Video-Pflegeberatung
1 Auf Wunsch der anspruchsberechtigten Person ist die Pflegeberatung auch im Rahmen einer Video-Pflegeberatung als digitales Angebot möglich. 2 Die Video-Pflegeberatung ist die Kommunikation in Echtzeit zwischen einer Pflegeberaterin oder einem Pflegeberater und der anspruchsberechtigten Person mittels dieser Person zur Verfügung stehenden technischen Ausstattung. 3 Möglich ist hierbei auch die Einbindung Angehöriger oder weiterer Personen 1 , sofern die anspruchsberechtigte Person dies wünscht. 4 Erfolgt die Pflegeberatung mittels Videoformat, bleibt der Anspruch auf eine persönliche Pflegeberatung an sonstigen Orten unberührt.
1 Dazu zählen u. a. Freunde, Nachbarn, Kollegen, Ehrenamtliche.
Kontakt zur AOK NordWest
Persönlicher Ansprechpartner