Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 4 HebVtr
§ 4 HebVtr, Grundlagen
Neben § 134a SGB V sind bei der Umsetzung dieses Vertrages bei der Leistungserbringung die hierfür geltenden rechtlichen Grundlagen in der jeweils gültigen Fassung zu beachten, soweit sie für die freiberuflich tätige Hebamme im Rahmen des Vertrages mit seinen Anlagen anwendbar sind. Dies sind insbesondere:
- - ArbSchG,
- - AMG,
- - BDSG,
- - BKiSchG,
- - HebG,
- - UWG,
- - HWG,
- - IfSG,
- - MPG,
- - MuSchG,
- - Patientenrechtegesetz: §§ 630a bis 630h BGB
- - PStG,
- - §§ 35, 37 SGB I,
- - § 76 Absatz 2 Nummer 1 SGB IV,
- - SGB V: insbesondere §§ 1, 2, 12, 24c bis 24f, 24i, 34, 70, 71, 128, 284, § 301a in Verb. mit § 302, § 305 SGB V,
- - §§ 67 bis 85a SGB X,
- - Anlage 1 zu § 1 Nummer 1 und § 5 AMVV,
- - Berufsordnungen der Länder für Hebammen und Entbindungspfleger,
- - GefStoffV,
- - MPBetreibV,
- - Kind-RL, Mu-RL,
- - Hygienevorschriften der Länder,
- - Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.
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