Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 7.1. RS 2009/01
Ziff. 7.1. RS 2009/01, Freistellungsphase
(1) Hat der Arbeitnehmer sowohl im Rechtskreis Ost als auch im Rechtskreis West Wertguthaben gebildet und ist in der Freistellungsphase ein Wechsel des Rechtskreis-Wertguthabens vorzunehmen, hat der Arbeitgeber nach § 28a Absatz 1 Nummer 20 SGB IV eine Meldung zu erstatten. Der Wechsel des Wertguthabens ist nach § 11a Absatz 2 DEÜV mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung taggenau zu melden.
(2) Zur Vereinfachung des Meldeverfahrens und des Aufwands für den Arbeitgeber wird folgendes Verfahren empfohlen:
- - Es wird zuerst das Wertguthaben des Rechtskreises abgebaut, dem der Arbeitnehmer zuletzt vor der Freistellungsphase angehörte. Damit wird erreicht, dass nur einmal ein Wechsel des Rechtskreises erfolgt, der eine Meldung erforderlich macht.
(3) Ist das Wertguthaben des bisherigen Rechtskreises abgebaut und wird die weitere Freistellungsphase aus dem Wertguthaben des anderen Rechtskreises finanziert, hat zum Zeitpunkt des Wechsels eine Abmeldung (Abgabegrund: 33) und eine Anmeldung (Abgabegrund: 13) zum Folgetag zu erfolgen. Erfolgt der Wechsel des Wertguthabens innerhalb eines Monats, ist die Ummeldung taggenau vorzunehmen.
(4) Verwendet der Arbeitnehmer das Wertguthaben des anderen Rechtskreises für eine tageweise Freistellung oder nutzt er dieses Wertguthaben zur Senkung der regelmäßigen Arbeitszeit im anderen Rechtskreis, gilt zur Vereinfachung des Meldeverfahrens Folgendes:
(5) Der Arbeitnehmer ist zum ersten Tag der Freistellungsphase/Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit unter der dem Rechtskreis des verwendeten Wertguthabens entsprechenden Betriebsnummer des Arbeitgebers anzumelden (Grund der Abgabe: 10). Es sind der Personengruppenschlüssel sowie der Beitragsgruppenschlüssel zu verwenden, die für die noch ausgeübte Beschäftigung gelten. Des Weiteren ist das Kennzeichen "Mehrfachbeschäftigter" zu setzen.
- - Eine Abmeldung für die Freistellungsphase/Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit ist so lange nicht erforderlich, wie in jedem Kalendermonat Wertguthaben verwendet wird. Wird in einem Kalendermonat kein Wertguthaben eingesetzt, hat die Abmeldung zum letzten Tag, für den Wertguthaben verwendet wurde, zu erfolgen.
(6) Dauert die Freistellungsphase/die Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit über den 31. 12. eines Jahres an, ist eine Jahresmeldung abzugeben.
Beispiel 1:
A ist bei Arbeitgeber X im Rechtskreis West beschäftigt. Er hat im Rahmen einer Vereinbarung zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung ein Wertguthaben aufgebaut, das er vom 1. 4. bis 30. 9. 2009 für eine Arbeitsfreistellung verwendet. Während dieser Zeit erhält er vereinbarungsgemäß aus dem von ihm aufgebauten Wertguthaben ein monatliches Arbeitsentgelt von 2 000 EUR. Meldungen fallen im Zusammenhang mit der Arbeitsfreistellung und dem Abbau von Wertguthaben nicht an, weil kein Wertguthaben abgebaut wird, das im anderen Rechtskreis angespart wurde.
Beispiel 2:
B war bis zum 31. 3. 2009 bei Arbeitgeber X im Rechtskreis Ost beschäftigt. Ab 1. 4. 2009 nimmt er beim selben Arbeitgeber eine Beschäftigung im Rechtskreis West auf. Während seiner Beschäftigung im Rechtskreis Ost hat B im Rahmen einer Vereinbarung zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung ein Wertguthaben aufgebaut, das er ab 1. 5. 2009 für eine Arbeitsfreistellung für einen Monat (Mai 2009) verwendet.
Folgende Meldungen sind abzugeben:
- - Abmeldung zum 31. 3. 2009 wegen Rechtskreiswechsel unter Angabe Betriebsnummer Ost, Kennzeichen für Betriebsstätte Ost und Meldegrund "33"
- - Anmeldung zum 1. 4. 2009 wegen Rechtskreiswechsel unter Angabe Betriebsnummer West, Kennzeichen für Betriebsstätte West und dem Meldegrund "13"
- - Abmeldung zum 30. 4. 2009 wegen Wechsel des Rechtskreises vor Abbau von Wertguthaben unter Angabe Betriebsnummer West, Kennzeichen für Betriebsstätte West und Meldegrund "33"
- - Anmeldung zum 1. 5. 2009 wegen Wechsel des Rechtskreises unter Angabe Betriebsnummer Ost, Kennzeichen für Betriebsstätte Ost und Meldegrund "13"
- - Abmeldung zum 31. 5. 2009 wegen Wechsel des Rechtskreises nach Abbau von Wertguthaben unter Angabe Betriebsnummer Ost, Kennzeichen für Betriebsstätte Ost und Meldegrund "33"
- - Anmeldung zum 1. 6. 2009 wegen Wechsel des Rechtskreises unter Angabe Betriebsnummer West, Kennzeichen für Betriebsstätte West und Meldegrund "13"
Beispiel 3:
C war bis zum 31. 3. 2009 bei Arbeitgeber X im Rechtskreis Ost beschäftigt. Ab 1. 4. 2009 nimmt er beim selben Arbeitgeber eine Beschäftigung im Rechtskreis West auf. Während seiner Beschäftigung im Rechtskreis Ost hat C im Rahmen einer Vereinbarung zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung ein Wertguthaben aufgebaut, das er direkt ab 1. 4. 2009 für eine Arbeitsfreistellung für einen Monat (April 2009) verwendet.
Folgende Meldungen sind abzugeben:
- - Abmeldung zum 30. 4. 2009 wegen Rechtskreiswechsel unter Angabe Betriebsnummer Ost, Kennzeichen für Betriebsstätte Ost und Meldegrund "33"
- - Anmeldung zum 1. 5. 2009 wegen Rechtskreiswechsel unter Angabe Betriebsnummer West, Kennzeichen für Betriebsstätte West und dem Meldegrund "13"
Beispiel 4:
D war bis zum 31. 3. 2009 bei Arbeitgeber X im Rechtskreis Ost beschäftigt. Ab 1. 4. 2009 nimmt er beim selben Arbeitgeber eine Beschäftigung im Rechtskreis West auf. Während seiner Beschäftigung im Rechtskreis Ost hat D im Rahmen einer Vereinbarung zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung ein Wertguthaben aufgebaut, das er ab 1. 5. 2009 für eine Arbeitsfreistellung von 3 Monaten (1. 5. bis 31. 7.) verwendet.
Folgende Meldungen sind abzugeben:
- - Abmeldung zum 31. 3. 2009 wegen Rechtskreiswechsel unter Angabe Betriebsnummer Ost, Kennzeichen für Betriebsstätte Ost und Meldegrund "33"
- - Anmeldung zum 1. 4. 2009 wegen Rechtskreiswechsel unter Angabe Betriebsnummer West, Kennzeichen für Betriebsstätte West und Meldegrund "13"
- - Abmeldung zum 30. 4. 2009 wegen Wechsel des Rechtskreises unter Angabe Betriebsnummer West, Kennzeichen für Betriebsstätte West und Meldegrund "33"
- - Anmeldung zum 1. 5. 2009 wegen Wechsel des Rechtskreises unter Angabe Betriebsnummer Ost, Kennzeichen für Betriebsstätte Ost und Meldegrund "13"
- - Abmeldung zum 31. 7. 2009 wegen Wechsel des Rechtskreises nach Abbau von Wertguthaben unter Angabe Betriebsnummer Ost, Kennzeichen für Betriebsstätte Ost und Meldegrund "33"
- - Anmeldung zum 1. 8. 2009 wegen Wechsel des Rechtskreises unter Angabe Betriebsnummer West, Kennzeichen für Betriebsstätte West und Meldegrund "13"
Beispiel 5:
E war bis zum 31. 3. 2009 bei Arbeitgeber X im Rechtskreis Ost beschäftigt. Ab 1. 4. 2009 nimmt er beim selben Arbeitgeber eine Beschäftigung im Rechtskreis West auf. Während seiner Beschäftigung im Rechtskreis Ost hat E im Rahmen einer Vereinbarung zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung ein Wertguthaben aufgebaut, das er ab 1. 5. 2009 für die Absenkung seiner wöchentlichen Arbeitszeit verwendet.
Folgende Meldungen sind abzugeben:
- - Abmeldung zum 31. 3. 2009 wegen Rechtskreiswechsel unter Angabe Betriebsnummer Ost, Kennzeichen für Betriebsstätte Ost und Meldegrund "33"
- - Anmeldung zum 1. 4. 2009 wegen Rechtskreiswechsel unter Angabe Betriebsnummer West, Kennzeichen für Betriebsstätte West und Meldegrund "13"
- - Anmeldung zum 1. 5. 2009 wegen Wechsel des Rechtskreises unter Angabe Betriebsnummer Ost, Kennzeichen für Betriebsstätte Ost, Meldegrund "10" und Mehrfachbeschäftigung
Beispiel 6:
F war bis zum 31. 3. 2009 bei Arbeitgeber X im Rechtskreis Ost beschäftigt. Ab 1. 4. 2009 nimmt er beim selben Arbeitgeber eine Beschäftigung im Rechtskreis West auf. Während seiner Beschäftigung im Rechtskreis Ost hat F im Rahmen einer Vereinbarung zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung ein Wertguthaben aufgebaut, das er ab 1. 4. 2009 für die Absenkung seiner wöchentlichen Arbeitszeit verwendet.
Folgende Meldung ist abzugeben:
- - Anmeldung zum 1. 4. 2009 wegen Rechtskreiswechsel unter Angabe Betriebsnummer West, Kennzeichen für Betriebsstätte West, Meldegrund "13" und Mehrfachbeschäftigung
Beispiel 7:
G ist bis zum 31. 3. 2009 bei Arbeitgeber X im Rechtskreis Ost beschäftigt und hat dort im Rahmen einer Vereinbarung zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung ein Wertguthaben aufgebaut. Ab 1. 4. 2009 nimmt er beim selben Arbeitgeber eine Beschäftigung im Rechtskreis West auf. Auch dort baut er ein Wertguthaben im Rahmen einer Vereinbarung zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung auf, das von seinem Arbeitgeber in den Lohnunterlagen getrennt von dem im Rechtskreis Ost aufgebauten Wertguthaben zu dokumentieren ist.
Für die Monate Oktober bis Dezember 2009 vereinbart G mit seinem Arbeitgeber eine Freistellung. In dieser Zeit erhält er vereinbarungsgemäß aus dem von ihm aufgebauten Wertguthaben ein monatliches Arbeitsentgelt in Höhe von 3 875 EUR.
Dieses Arbeitsentgelt wird bis zum 28. 10. 2009 aus dem im Rechtskreis West aufgebauten Wertguthaben und danach aus dem im Rechtskreis Ost aufgebauten Wertguthaben finanziert.
Folgende Meldungen sind abzugeben:
- - Abmeldung zum 31. 3. 2009 wegen Rechtskreiswechsel unter Angabe Betriebsnummer Ost, Kennzeichen für Betriebsstätte Ost und Meldegrund "33"
- - Anmeldung zum 1. 4. 2009 wegen Rechtskreiswechsel unter Angabe Betriebsnummer West, Kennzeichen für Betriebsstätte West und Meldegrund "13"
- - Abmeldung zum 28. 10. 2009 wegen Rechtskreiswechsel nach Abbau von Wertguthaben unter Angabe Betriebsnummer West, Kennzeichen für Betriebsstätte West und Meldegrund "33"
- - Anmeldung zum 29. 10. 2009 wegen Rechtskreiswechsel unter Angabe Betriebsnummer Ost, Kennzeichen für Betriebsstätte Ost und Meldegrund "13"
- - Abmeldung zum 31. 12. 2009 wegen Rechtskreiswechsel nach Abbau von Wertguthaben unter Angabe Betriebsnummer Ost, Kennzeichen für Betriebsstätte Ost und Meldegrund "33"
- - Anmeldung zum 1. 1. 2010 wegen Rechtskreiswechsel unter Angabe Betriebsnummer West, Kennzeichen für die Betriebsstätte West und Meldegrund "13"
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