Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Sachbezüge
Sachbezüge
Solche Sachbezüge wie freie bzw. verbilligte Verpflegung, Unterkunft und Wohnung sind Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung und grundsätzlich steuer- und beitragspflichtig. Für das Jahr 2024 gelten folgende monatliche Sachbezugswerte:
Sachbezug | bundeseinheitlich |
Freie Verpflegung gesamt | 313,00 Euro |
Frühstück | 65,00 Euro |
Mittagessen | 124,00 Euro |
Abendessen | 124,00 Euro |
Freie Unterkunft (Abschläge bei Mehrfachbelegung und Jugendlichen) | 278,00 Euro |
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