Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 4. VV Pflegeunfälle
Ziff. 4. VV Pflegeunfälle
Die Pflegekassen versenden mit ihren Mitteilungen über die Gewährung von Pflegeleistungen ein Merkblatt über den Unfallversicherungsschutz für Pflegepersonen sowie nach gegenseitiger Absprache sonstige Informationsschriften der Unfallversicherung über die Prävention von Unfällen und Berufskrankheiten bei Pflegetätigkeiten. Das Merkblatt und die sonstigen Informationsschriften werden den Pflegekassen von den Unfallversicherungsträgern zur Verfügung gestellt.
Im übrigen unterstützen die Pflegekassen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Durchführung ihrer präventiven Aufgaben.
Kontakt zur AOK NordWest
Persönlicher Ansprechpartner